5 Jahre RPG-1: Für acht Kantone gilt jetzt ein Einzonungsstopp

Donnerstag, 02.05.2019
Die Frist für die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1) ist am 1. Mai 2019 abgelaufen. Nun ist klar: Acht Kantone haben ihre Richtpläne oder Baugesetze nicht rechtzeitig ans eidgenössische RPG angepasst. Sie dürfen deshalb vorläufig kein Bauland mehr einzonen. In letzter Minute hat der Bundesrat noch die Richtpläne von fünf Kantonen genehmigt – jedoch mit Zusatzaufträgen: Jura, Wallis und Baselland werden stark zurückzonen müssen.
Damit solches Kulturland überlebt, schränkt das RPG die Einzonung ein. Foto: A.Straumann

Fünf Jahre hatten die Kantone Zeit, ihre Richtpläne ans revidierte RPG anzupassen. Fünf Jahre hatten Sie Zeit, auch den vom RPG geforderten Mehrwertausgleich in ihren Baugesetzen einzuführen bzw. bestehende Mehrwert-Regelungen anzupassen. Acht Kantone haben das eine oder andere nicht geschafft: die Kantone Glarus, Obwalden, Tessin (wegen nicht rechtzeitig angepassten Richtplänen) und die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zürich und Zug (wegen mangelnder Mehrwertregelung). Für sie gilt ein Einzonungsstopp. Sie dürfen kein Bauland mehr einzonen, auch dann nicht, wenn sie die eingezonten Flächen gleichzeitig und flächengleich kompensieren würden.

Der Einzonungsstopp für diese acht Kantone wird vom Bund erst aufgehoben werden, wenn sie sowohl über einen genehmigten, an das revidierte RPG angepassten Richtplan als auch über eine bundesrechtskonforme Gesetzesregelung zur Mehrwertabgabe verfügen.

Fünf gerade noch genehmigte Richtpläne

Diesen Mittwoch, am 1. Mai 2019, hat der Bundesrat in letzter Minute noch die revidierten Richtpläne von fünf Kantonen genehmigt: Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne somit rechtzeitig an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst, wie der Bundesrat mitteilte.

Nicht rechtzeitig schafften es die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin – sie verfügen über keinen genehmigten Richtplan. Für sie gilt per sofort ein absoluter Einzonungsstopp. Der Kanton Zug verfügt zwar jetzt über einen genehmigten Richtplan, da er aber noch keine gültige Regelung des Mehrwertausgleichs geschaffen hat, gilt auch für ihn vorläufig ein Einzonungsstopp.

Rückzonungen in Jura, Wallis und Baselland zwingend

Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug verfügen nun also über gültige, angepasste Richtpläne. Allerdings hat der Bundesrat seine Genehmigungen mit Kritik versehen:  Denn Jura und Wallis haben deutlich zu grosse Bauzonen. Sie erwarten in 15 Jahren eine Auslastung ihrer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen von nur 90,7 Prozent (JU) oder sogar nur 85,6 Prozent (VS). Der Bundesrat verlangt daher, dass sie im Richtplan mittels eines Rückzonungsprogramms zeigen, wie sie eine höhere Bauzonenauslastung erreichen wollen. Bei beiden Kantonen hat der Bundesrat mit seiner Genehmigung stärkere Massnahmen zur Rückzonung im Richtplan verlangt. Und er will ein Auge auf den Kantonen behalten. Die Kantone müssen Flächen planerisch bezeichnen, die für Rückzonungen geeignet sind, und sie als «Planungszonen» sichern. Damit vorher nicht getrickst wird bzw. Flächen vor ihrer Rückzonung oder vor dem Erlass einer Planungszone überbaut werden, ist es dem Bundesrat wichtig, dass die Kantone die Baubewilligungen in Bauzonen, die sich für eine Auszonung eigenen, überwachen.

Der Kanton Basel-Landschaft hat zwar strenge Regelungen für Einzonungen in den Richtplan aufgenommen, äussert sich aber kaum zu seinen heutigen Bauzonen, die in vielen Baselbieter Gemeinden viel zu gross sind. Laut dem Bundesrat besteht daher ein hohes Risiko, dass hauptsächlich in diesen ländlichen Gemeinden mit den zu grossen Bauzonen gebaut wird. Der Bundesrat macht klar: «Dies widerspricht den Zielen des revidierten RPG.» Deswegen hat der Bundesrat den Baselbieter Richtplan abgeändert und einen Rückzonungsauftrag an die Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen erteilt.

Umsetzung des RPG wird kontrolliert

Die Richtpläne stellen «Leitplanken» für den Kanton, die Regionen und die Gemeinden dar. Inwiefern sich die Kantone daran halten, wird das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) prüfen, wenn die Kantone dem Bund (mindestens) alle vier Jahre Bericht erstatten müssen. Sollten sich die Festlegungen des Richtplans als nicht griffig genug erweisen oder deren Umsetzung nicht konsequent erfolgen, kann der Bund Massnahmen ergreifen.

Details zu allen fünf neu genehmigten Richtplänen (JU, VS, BL, FR und ZG) finden sich in einem Faktenblatt des Bundes (vgl. Anhang).

Fazit nach 5 Jahren RPG-1

18 der 26 Kantone haben es geschafft, ihre Richtpläne und den Mehrwertausgleich so anzupassen, dass sie dem seit 1. Mai 2014 gültigen Bundesrecht entsprechen. Acht Kantone erfüllen die Anforderungen bezüglich Richtplan oder Gesetz  jedoch nicht. Der Bundesrat wählt hierzu klare Worte: Die Bevölkerung der Schweiz habe in den vergangenen Jahren mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie den Schutz von Natur und Landschaft wünscht. Das revidierte RPG wurde seinerzeit im Jahr 2013 mit 63 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Der Bundesrat will deshalb dafür sorgen, dass die Vorgaben des RPG entschieden umgesetzt werden.

Mehrwertausgleich, Baulandmobilisierung, Richtpläne

EspaceSuisse hat die kantonalen Regelungen zum Mehrwertausgleich sowie zur Baulandmobilisierung in je einer Tabelle zusammengestellt. Die Tabellen werden laufend ergänzt.

Hintergründe zur Rolle der Richtplanung in der Schweiz finden Sie hier.

ARE-Faktenblatt zu fünf Richtplänen BL, FR, JU, VS, ZG

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