Angepasstes Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft

Montag, 06.04.2020
Das NHG hält neu ausdrücklich fest, dass die Gutachten der eidgenössischen Kommissionen bei der raumplanerischen Interessenabwägung eine von mehreren Grundlagen sind. Der Bundesrat hat diese Änderung per 1. April 2020 in Kraft gesetzt.

Die Gesetzesänderung geht zurück auf eine Initiative des Zuger Ständerats Joachim Eder (12.402). Das Parlament stimmte im letzten Herbst einem entsprechenden Revisionsvorschlag der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) zu. Angepasst wurde Artikel 7 des NHG (neuer Absatz 3). Damit wird die Bedeutung der Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und ihrer Schwesterkommission, der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), im Gesetz verankert: Sie sind Teil der Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde.

Eine materielle Änderung ist damit nicht verbunden. Bereits bisher waren die in Artikel 7 NHG erwähnten Fachgutachten bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Der neue Absatz unterstreicht explizit, dass nicht nur sie allein massgebend bei der Gewichtung der verschiedenen Interessen sind.

Verzichtet hat die UREK-S auf eine umstrittene Bestimmung: Sie hätte Eingriffe in national bedeutende Landschaften und Ortsbilder für Projekte von kantonalem Interessen erleichtert. Nach gültigem Recht ist dies allenfalls nur für Projekte von nationalem Interessen möglich.

Ortsbildschutz
Zwei weitere parlamentarische Initiativen zielen auf eine Lockerung der Regelungen zu den schützenswerten Ortsbildern ab: Die Initiative Rutz mit dem Titel «Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des ISOS ausschliessen» (17.525) und die Initiative Egloff mit dem Titel «Verdichtung ermöglichen. Beim ISOS Schwerpunkte setzen» (17.526). Die Initiative Rutz will ebenfalls das NHG ändern, während die Initiative Egloff eine Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) anpeilt. Beide Initiativen werden durch die Kommissionen UREK-N und UREK-S unterstützt und somit weiterbehandelt.

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