Aus der Herbstsession

Montag, 03.10.2022
Der sogenannte Mantelerlass zur Förderung der Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen prägte die Diskussion der vergangenen Herbstsession. Aus raumplanerischer Sicht standen aber auch andere interessante Geschäfte auf der Traktandenliste.
Bundeshaus klein
Foto: parlament.ch

Mehr Energie, weniger Naturschutz – unter diesem Motto verabschiedeten der National- und Ständerat in Rekordzeit das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, den sogenannten Mantelerlass, sowie weitere Geschäfte in diesem Bereich. Die wichtigsten Beschlüsse finden Sie hier, eine Einordnung von EspaceSuisse aus raumplanerischer Sicht «Im Fokus».

Die Diskussion über die Landschaftsinitiative (21.065) wurde verschoben. Der Nationalrat verlängerte die Behandlungsfrist stillschweigen bis zum 8. März 2024. Dies hatte seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantragt. Die UREK-N begrüsst die Vorschläge des Ständerates für einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Dieser wird im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) (18.077) ausgearbeitet. Die Kommission will sich aber mehr Zeit für die Vorberatung nehmen.

Beraten hat der Nationalrat hingegen den indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative beziehungsweise die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Dabei hat der Erstrat konkrete Flächenziele gestrichen und durch einen qualitativen Ansatz ersetzt. Dies soll auch den Kantonen ein Mitspracherecht bei der Ausscheidung der solcher Biodiversitätsflächen einräumen. Zusätzlich zu den Biotopen von nationaler Bedeutung gemäss Artikel 18a sollen Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnet werden. Auch die ökologische Infrastruktur, das heisst die Vernetzung der Schutzgebiete, soll im NHG verankert werden. In diesen Flächen soll auch eine angepasste Nutzung durch die Landwirtschaft oder zur Energieerzeugung möglich sein. Die Förderung der Baukultur von hoher Qualität hingegen wurde ganz aus der Vorlage gestrichen und soll neu im Rahmen der Kulturbotschaft behandelt werden. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

In der Fragestunde ging es um das Thema Kulturland. Die St. Galler Nationalrätin Esther Friedli (SVP) wollte wissen, wie viel Kulturland in den letzten fünf Jahren mit all den beschlossenen Gesetzen und öffentlichen Projekten, Strassen, Velowegen, Renaturierungen sowie Gewässerschutzmassnahmen verloren gegangen sei (22.7806). Die Antwort des Bundesrates: 302 km2 in den letzten zehn Jahren gemäss Arealstatistik. 53 Prozent davon gehen auf das Konto des Siedlungswachstums, also für das Wohnen, das Gewerbe oder die Verkehrsflächen. Im Vergleich dazu seien die Kulturlandverluste aufgrund von Renaturierungen und Gewässerschutzmassnahmen «sehr gering».

Jean-Pierre Grin (SVP/VD) wollte mit seiner Interpellation (22.3538) wissen, wie der Bund zur Schaffung von Grünzonen rund um die Dörfer steht – dies mit der Absicht, den Übergangsraum zwischen den Dörfern und den landwirtschaftlichen Anbauflächen zu erhalten. Hintergrund ist der Vorschlag der Waadtländer Gemeinde Orzens, eine solche Zone zu schaffen, was der Kanton ablehnte. Der Bundesrat sieht Grünzonen durchaus als geeignetes Instrument, um die angestrebte Aufwertung des Siedlungsrands planerisch sicherzustellen. Sie müssen jedoch bundesrechtskonform ausgestaltet sein. Zudem sei es Aufgabe der kantonalen Genehmigungsbehörden, kommunale Zonenpläne zu prüfen. Seien die Kriterien nicht erfüllt, dürfe ein Kanton keine Genehmigung erteilen.

CO2-Gesetz

Nicht an der Session der eidgenössischen Räte, aber während der Session verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum revidierten CO2-Gestetz (22.061). Dabei nehme er die Bedenken bei der letzten Revision auf, die Vorlage enthalte keine neuen oder höheren Abgaben, wie es in der Mitteilung vom 16.9.2022 heisst. Stattdessen will der Bundesrat Investitionen in klimafreundliche Lösungen gezielt fördern. Der Ausstoss von Treibhausgas soll bis 2030 halbiert, das Klimaziel 2030 erreicht werden.

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