Aus der Wintersession

Mittwoch, 12.01.2022
Einige der in der Wintersession vom Dezember 2021 beschlossenen Gesetze betreffen auch die Raumplanung oder Raumentwicklung – so das Gesetz zum unterirdischen Gütertransport, das Velogesetz und das CO2-Gesetz.
Bundeshaus klein
Foto: parlament.ch

Der Nationalrat ist zum Schluss auf den Ständerat eingeschwenkt, die gesetzliche Grundlage für das Projekt «Cargo sous terrain» (CST) konnte beschlossen werden. Bei der letzten Differenz ging es um den Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen, der schliesslich aus dem Bundesgesetz zum unterirdischen Gütertransport (20.081) gekippt wurde. Das private Grossprojekt will die wichtigsten Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz unterirdisch verbinden. Die erste Teilstrecke soll ab 2031 bereit sein. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes ist nicht vorgesehen.

Auch das Bundesgesetz über Velowege (21.046) ist (fast) unter Dach und Fach – gut drei Jahre nach dem deutlichen Ja an der Urne zum Verfassungsartikel über die Förderung des Veloverkehrs. Der Nationalrat korrigierte unter anderem eine Abschwächung, die der Ständerat in der Herbstsession beschlossen hatte. So müssen Velowege neu generell ersetzt werden, wenn sie aus irgendeinem Grund gestrichen werden (Ersatzpflicht), und nicht nur wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse» besteht. Die Kantone haben 20 Jahre Zeit für die Umsetzung der kantonalen Pläne.

Das alte CO2-Gesetz (21.477) ist auch das neue: Nach dem Nein des Stimmvolks zu einer überarbeiteten Vorlage im Juni 2021 beschloss das Parlament eine Übergangslösung. Die Reduktionsziele wären sonst Ende 2021 ausgelaufen, jetzt sind sie bis Ende 2024 gültig – so zum Beispiel die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, braucht es eine Anschlusslösung. Der Bundesrat eröffnete kurz vor Weihnachten die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für 2025 bis 2030. Damit soll der Ausstoss an Treibhausgasen bis 2030 halbiert werden. Der Bundesrat verzichtet auf neue Abgaben und setzt auf Anreize.

Bleibt noch ein Geschäft: Nationalrat Michael Graber (SVP VS) wollte erreichen, dass altrechtliche Hotels zu 100 Prozent zu Zweitwohnungen umgenutzt werden können. Heute sind es 50 Prozent. Der Nationalrat wollte nichts davon wissen und beschloss, der parlamentarischen Initiative (21.459) keine Folge zu geben. Wie schon die vorberatende Kommission begründete auch der Nationalrat die Ablehnung, den beim Zweitwohnungsgesetz gefunden Kompromiss nicht infrage stellen zu wollen.

 

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