Baustopp für Zweitwohnungen in Celerina GR

Donnerstag, 21.07.2022
Mit einer Planungszone hat die Bünder Gemeinde Celerina auf dem gesamten Gemeindegebiet einen Baustopp für Zweitwohnungen verhängt.
Foto: Unsplash

Das Zweitwohnungsgesetz verbietet zusätzliche Zweitwohnungen, falls eine Gemeinde bereits einen Anteil von mehr als 20 Prozent aufweist. Sogenannte altrechtliche Erstwohnungen, die bei Annahme der Initiative im Jahre 2012 bereits bestanden, dürfen aber weiterhin zu Zweitwohnungen umgenutzt werden.

Durch diese Umnutzung werden Wohnungen für Ortsansässige in Tourismusorten knapp. Im Oberengadin haben bereits mehrere Gemeinden  auf den akuten Wohnungsmangel für Einheimische reagiert – so Ende Juni auch Celerina GR, nachdem eine Zuger Immobiliengesellschaft in einer bestehenden Liegenschaft mit derzeit 22 Erstwohnungen 14 Luxusferienwohnungen erstellen wollte. Der Gemeinderat erliess auf dem ganzen Gemeindegebiet eine Planungszone, um die Umwandlung von Erst- zu Zweitwohnungen zu verhindern. Dies gibt ihr die nötige Zeit, die Lage zu analysieren und Massnahmen zu prüfen.

Revision der Ortsplanung Celerina: Erlass einer Planungszone

Aktuell auf Im Fokus:

Flowerpower und Raumplanung