Besser und sicher: Neues Veloweggesetz

Freitag, 29.05.2020
Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Velowege ist eröffnet. Interessierte können sich bis Anfang September zur rechtlichen Umsetzung des neuen Verfassungsartikels äussern. Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich im September 2018 überaus deutlich dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt (Gegenvorschlag zur Velo-Initiative). Ein gutes Velowegnetz helfe denn auch, den Verkehr zu entflechten und damit sicherer für alle zu machen, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats vom 13.5.2020 heisst.

Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels will der Bundesrat die Kantone dazu verpflichten, Velowegnetze (Alltags- und Freizeitverkehr) zu bauen. Zudem ist eine Kompensationspflicht vorgesehen: Wird ein Veloweg aufgehoben, muss er künftig ersetzt werden. Der Bund unterstützt die Kantone, unter anderem durch die Begleitung von Pilotprojekten.

Damit erhält das Velo ein eigenes Gesetz und wird nicht in das bereits bestehende Fuss- und Wanderweggesetz integriert. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Velowege dauert bis 10.9.2020. Die Unterlagen finden Sie hier.

Weitere Informationen rund um den Langsamverkehr inklusiv Planungshilfe zum Freizeitveloverkehr erhalten Sie hier.

Zur Förderung des Veloverkehrs haben mehrere Dutzend Organisationen Ende 2019 die Velo-Allianz Cycla gegründet. EspaceSuisse gehört ebenfalls dazu wie auch Pro Velo Schweiz, der TCS oder das Bundesamt für Energie. Mit der fachlich und politisch breiten Abstützung soll Cycla auch als Brückenbauer zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten dienen. Der Aufbau einer Geschäftsstelle ist in Arbeit.

Cycla wird die Vernehmlassungsvorlage zum neuen Velogesetz ebenfalls prüfen und dem Bundesamt für Strassen eine konsolidierte Stellungnahme zukommen lassen.

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