Botschaft für Cargo sous terrain-Projekt

Dienstag, 03.11.2020
Der Zugang zu den Anlagen für den unterirdischen Gütertransport soll allen zu gleichen Bedingungen offenstehen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Cargo ous terrain

Cargo sous terrain ist ein ehrgeiziges Projekt: Bis 2045 wollen die privaten Initianten einen unterirdischen, dreispurigen Tunnel zwischen den wichtigsten Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten von bis zu 35 Milliarden Franken für das 500 Kilometer lange Tunnelnetz. Der Bundesrat hat nun aber mit der Botschaft zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport die rechtlichen Voraussetzungen erarbeitet.

Das Bewilligungsverfahren lehne sich weitgehend an das Eisenbahngesetz (EBG) an, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst. Die unterirdischen Gütertransportanlagen wird ein eigenständiger Bereich im Sachplan Verkehr. Zudem gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, das heisst: Die Betreiber haben eine Transportpflicht und müssen den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen.

Neues Untergrundgesetz für den Kanton Zürich

Der Zürcher Kantonsrat hat im Mai 2020 das Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU) erlassen. Das Gesetz soll regeln, was unter der Erdoberfläche erlaubt oder nicht erlaubt und wer zuständig ist. In erster Linie geht es dabei um die Geothermie. Es dauerte sieben Jahre, bis das Gesetz unter Dach und Fach war. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen, da die Zürcher Unabhängigkeitspartei (UP) eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat.

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Die Siedlung als Landschaft