Bundesgelder für «besondere Anliegen des Landschaftsschutzes»

Mittwoch, 03.03.2021
Seit Anfang Jahr gilt das überarbeitete landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020. Es hat auch einige Änderungen gebracht, die für die Raumplanung von Bedeutung sind.

Neu vorgesehen ist die finanzielle Unterstützung sowohl für die besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude in die Landschaft als auch für den Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Die Bundesgelder sind in der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) zu finden und laufen unter dem Titel «Besondere Anliegen des Heimat- und Landschaftsschutzes».

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt damit gleich mehrere Ziele des Bundes: So soll die Landwirtschaft dank finanzieller Anreize vermehrt Sorge zur Bau- und Landschaftskultur tragen, aber auch die Zersiedelung eindämmen und damit das Kulturland erhalten.

Weitere Unterlagen zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 sind hier zu finden.

Vom BJ zum BLW

Mit der Inkraftsetzung des Verordnungspakets 2020 per 1.1.2021 übernahm das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) formell die Aufgaben des Bundesamtes für Justiz (BJ) in den Bereichen des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) und des landwirtschaftlichen Pachtrechts (LPG).

Thematisch sind das BGBB und das LPG zwar Teil des Privatrechts, faktisch aber handelt es sich um zwei für die Landwirtschaft wichtige Grunderlasse. Da sich die fachlichen Kompetenzen rund um diese beiden Basisgesetze seit längerer Zeit vom BJ zum BLW hin verlagert haben, ist der formelle Wechsel nachvollziehbar.

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