Bundesrat genehmigt St. Galler Richtplan

Freitag, 17.02.2023
Um die Siedlung und den Verkehr besser aufeinander abzustimmen, hat der Kanton St. Gallen seinen Richtplan angepasst. Nun ist darin auch seine neue Gesamtverkehrsstrategie integriert.

Im Richtplankapitel Mobilität wird neu festgelegt, nach welchen Kriterien der Ausbau des privaten und öffentlichen Verkehrs erfolgt. Zusätzliche Mobilitätsnachfrage soll vom öffentlichen Verkehr (öV) sowie Fuss- und Veloverkehr getragen werden.

Industrie- und Gewerbegebiete sollen in Zukunft ebenfalls besser mit dem öV erschlossen werden, damit das Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstum entsprechend gelenkt werden kann. Dies würde auch die Agglomerationsprogramme weiter stärken, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).

Auch bei den Vorgaben zum Siedlungsgebiet und beim Handlungsspielraum der Gemeinden zur Dimensionierung der Bauzonen wurden Präzisierungen vorgenommen.

Der Bundesrat hat den angepassten Richtplan am 15. Februar 2023 genehmigt.

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Die Siedlung als Landschaft