Bundesrat nennt Innenentwicklung als Teil seiner Nachhaltigkeitsstrategie

Donnerstag, 04.02.2016
Der Bundesrat hat seine aktualisierte «Strategie Nachhaltige Entwicklung» verabschiedet. Sie enthält neu einen Zielrahmen, der aus einer langfristigen Vision und Zielen des Bundes bis 2030 besteht. Der globalen Agenda 2030, welche die Vereinten Nationen im September 2015 verabschiedet haben, kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. Die Strategie orientiert sich bereits jetzt in zentralen Punkten an der globalen Agenda und soll künftig noch stärker mit ihr abgestimmt werden. Die Innenentwicklung und ein geringerer Energieverbrauch bilden Teile der Nachhaltigkeitsstrategie.

Die nachhaltige Entwicklung und deren Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag (Art. 2, 54 und 73 BV). Seit 1997 formuliert der Bundesrat hierzu Strategien. Aktuell liegt nun die die fünfte Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE)  für die Jahre 2016-2019 vor. Die Strategie soll für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, aber auch für die Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft als Orientierungshilfe dienen. Vertreter dieser Akteure wurden mittels eines Stakeholder-Dialogs in die Strategie-Erneuerung eingebunden. Die Ergebnisse des Dialogs liegen in einem Synthesebericht vor.

In der Strategie zeigt der Bundesrat, welchen Beitrag die Schweiz leistet, um die Ziele der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) der UNO zu erfüllen.

Im Aktionsplan der Strategie nennt der Bundesrat neun Handlungsfelder, zum Beispiel Konsum und Produktion / Energie und Klima / Wirtschafts- und Finanzsystem. Zu jedem Handlungsfeld formuliert er eine langfristige Vision, nennt mittelfristige Herausforderungen bis 2030 und die innenpolitischen Massnahmen, die er in der Legislaturperiode 2016-2019 umsetzen will.

Im Handlungsfeld 2 «Siedlungsentwicklung, Mobilität und Infrastruktur» spielen die Innenentwicklung, widerstandsfähige Siedlungen und Infrastrukturen (Stichwort Naturgefahren) und ein geringerer Energieverbrauch durch Gebäude und Verkehr eine wichtige Rolle. Folgende neun Ziele will der Bundesrat bis 2030 erreichen:

  1. eine polyzentrische Raumentwicklung mit starkem Städtenetz, Nutzung regionaler Stärken;
  2. Siedlungswachstum nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren, Kulturland soll weitgehend vor weiterer Überbauung geschützt sein;
  3. Neuer Wohnraum dank einer qualitativ hochwertigen Innenentwicklung (inkl. Freiräume);
  4. Hoch- und Tiefbauten, die nach anerkannten Standards der Nachhaltigkeit gebaut werden;
  5. Weitgehender Erhalt des baukulturellen Erbes, hochstehende Baukultur;
  6. Sportinfrastruktur und Bewegungsräume innerhalb und ausserhalb der Siedlungen;
  7. ein effizientes, wirtschaftliches und ökologisches Verkehrssystem, intermodal vernetzt und optimal ausgelastet;
  8. ein leistungsfähiges, fokussiertes Verkehrssystem – finanzielle Mittel werden dort eingesetzt, wo die grössten Verkehrsprobleme bestehen und die grösste Wirkung erzielt werden kann;
  9. angemessener Schutz vor Naturgefahren.

Die Strategie wie auch ein Bericht über die Umsetzung der Vorgängerstrategie 2012 bis 2015 findet sich auf der Website des zuständigen Bundesamts für Raumentwicklung ARE unter www.are.admin.ch/sne .

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