Der Bundesrat schreibt in seiner Medienmitteilung zur Gesetzesvorlage, Mobilität von A nach B könne mit Apps künftig massgeschneidert angeboten werden; abhängig von Zeitbudget, Verkehrslage, Wetter, Zahlungsbereitschaft etc. Kunden könnten diese Angebote über verschiedene Verkehrsmittel hinweg mit einem Klick reservieren und bezahlen. Dadurch werde die Mobilität flexibler, einfacher und günstiger. Gleichzeitig könne die Infrastruktur effizienter genutzt werden.
Die heutige Rechtsordnung trage dieser Entwicklung noch nicht Rechnung. Die Einbindung des öV in solche Mobilitätsangebote sei derzeit nur sehr eingeschränkt auf Basis von einzelvertraglichen Lösungen zwischen öV-Unternehmen und Dritten möglich.
Deshalb will der Bundesrat das Personenbeförderungsgesetz anpassen. Damit der öV als Schlüsselelement in multimodale Mobilitätsangebote eingebunden werden könne, sollen neu auch öV-externe Mobilitätsvermittler öV-Tickets verkaufen dürfen.
Wie der Bundesrat weiter schreibt, eröffne die Gesetzesvorlage den Akteuren im Umfeld der Mobilität neue Möglichkeiten. Dies indem sie die Verfügbarkeit und den Austausch von Daten sowie den Zugang zu Vertriebssystemen verbessere.