Da waren’s nur noch zwei…

Mittwoch, 24.06.2020
Der Bundesrat hat den Teil Siedlung des Obwaldner Richtplans genehmigt und damit den Einzonungsstopp aufgehoben. Allerdings macht der Bund Vorbehalte.

Fünf Jahre hatten die Kantone Zeit, ihre Richtpläne an die strengeren Bestimmungen des revidierten RPG (RPG 1) anzupassen. Am 1. Mai 2019 – fünf Jahre nach Inkrafttreten von RPG 1 – waren noch drei kantonale Richtpläne ausstehend, nämlich die von Glarus, Tessin und Obwalden. Etwas mehr als ein Jahr später hat der Bundesrat den Teil Siedlung des Richtplans des Kantons Obwalden genehmigt und damit den Einzonungsstopp aufgehoben.

Vorbehalte seitens des Bundes gab es allerdings beim Siedlungsgebiet und den damit verbundenen Anpassungen. Gemäss der Medienmitteilung des ARE vom 24.6.2020 sind zwei der sieben Obwaldner Gemeinden überdimensioniert und müssen ihre Nutzungsplanung entsprechend anpassen. Die restlichen Teile des gesamthaft überarbeiteten Richtplans wird der Bund nun in einem zweiten Schritt prüfen.

Ausstehend sind weiterhin die überarbeiteten Richtpläne der Kantone Glarus und Tessin. Der Kanton Zürich hat zudem noch keine bundesrechtskonforme Regelung für den Ausgleich von Planungsvorteilen nach Artikel 5 RPG (Mehrwertabgabe) und unterliegt damit ebenfalls weiterhin dem Einzonungsstopp.

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