Der überarbeitete Programmteil des Sachplans Verkehr mit dem Titel «Mobilität und Raum 2050» ersetzt die letzte Fassung von 2006. Der Bund legt darin die Stossrichtung für die Strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) und die Agglomerationsprogramme fest. Der Sachplan Verkehr ist ferner eine Grundlage für die Prüfung der kantonalen Richtpläne. Der Teil «Mobilität und Raum 2050» dient dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden auch dazu, die Bereiche Siedlung, Umwelt und Verkehr aufeinander abzustimmen und gesamtheitliche Lösungen zu entwickeln, wie der Bund in seiner Medienmitteilung vom 15.9.2020 schreibt.
Der Bund lädt Kantone, Gemeinden und weitere interessierte Kreise ein, sich bis am 15. Dezember einzubringen. Die Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).
Bauvorhaben mit grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt brauchen eine Grundlage im Sach- oder Richtplan. Bei einem Sachplan hat der Bund alle Kompetenzen inne und kann alle erforderlichen Bewilligungen erteilen. Das kantonale und kommunale Recht ist angemessen zu berücksichtigen. Bei den kantonalen Richtplänen teilen sich die Kantone und Gemeinden die Kompetenzen auf.