Der Sachplan Verkehr ist in der Anhörung

Dienstag, 22.09.2020
Der überarbeitete Sachplan Verkehr enthält die Ziele des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur der Strassen, Schienen, Luft- und Schifffahrt. Der Bund hat nun die Anhörung und Mitwirkung zum überarbeiteten Programmteil «Mobilität und Raum 2050» eröffnet.
Illustration des überarbeiteten Programmteils des Sachplans verkehr mit dem Titel "Mobilität und Raum 2050"
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Der überarbeitete Programmteil des Sachplans Verkehr mit dem Titel «Mobilität und Raum 2050» ersetzt die letzte Fassung von 2006. Der Bund legt darin die Stossrichtung für die Strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) und die Agglomerationsprogramme fest. Der Sachplan Verkehr ist ferner eine Grundlage für die Prüfung der kantonalen Richtpläne. Der Teil «Mobilität und Raum 2050» dient dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden auch dazu, die Bereiche Siedlung, Umwelt und Verkehr aufeinander abzustimmen und gesamtheitliche Lösungen zu entwickeln, wie der Bund in seiner Medienmitteilung vom 15.9.2020 schreibt.  

Der Bund lädt Kantone, Gemeinden und weitere interessierte Kreise ein, sich bis am 15. Dezember einzubringen. Die Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).

Bauvorhaben mit grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt brauchen eine Grundlage im Sach- oder Richtplan. Bei einem Sachplan hat der Bund alle Kompetenzen inne und kann alle erforderlichen Bewilligungen erteilen. Das kantonale und kommunale Recht ist angemessen zu berücksichtigen. Bei den kantonalen Richtplänen teilen sich die Kantone und Gemeinden die Kompetenzen auf.

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