Die Landschaft als Gesamtes fassen

Mittwoch, 27.05.2020
Nach 20 Jahren wurde das Landschaftskonzept Schweiz erstmals aktualisiert und an die veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Das betrifft nicht nur die Ziele des Bundes, sondern auch den Begriff Landschaft als solches.

«Landschaft umfasst den gesamten Raum, also sowohl die ländlichen als auch die verstädterten und städtischen Gebiete der Schweiz». In diesem umfassenden Sinn wird Landschaft gemäss dem aktualisierten Landschaftskonzept (LKS) verstanden. Mit dem LKS legt der Bund fest, wie er seine baulichen und planerischen Aktivitäten, seine finanziellen Leistungen oder seine Bewilligungen auf die Schonung und die Qualität der Landschaft ausrichte, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.5.2020.

Für die Raumplanung stellt das LKS eine wichtige Grundlage dar, da die Ziele des LKS stufengerecht in den Planungen berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden.  Eine nachhaltige Nutzung des Raums, zum Beispiel mit naturnahen Freiräumen, ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ökosystems und damit zum Klimaschutz.

Konzepte als Planungsinstrumente des Bundes

Wenn der Bund für raumwirksame Vorhaben zuständig ist (z.B. im Natur- und Landschaftsschutz), so zeigt er in einem Konzept nach Artikel 13 RPG auf, wie er seine Aufgaben wahrnehmen will und was es dabei zu berücksichtigen gilt.

In Konzepten werden im Unterschied zu Sachplänen keine konkreten räumlichen Festlegungen gemacht. Sie definieren lediglich Ziele und Massnahmen. Konzepte enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel.

Die Kantone müssen die Konzepte des Bundes in ihren Richtplänen berücksichtigen. Der Bund hat bisher folgende vier Konzepte erlassen:

  • Konzept Windenergie
  • Konzept für den Gütertransport auf der Schiene
  • Landschaftskonzept
  • Nationales Sportanlagenkonzept

Weitere Informationen zur Bundesplanung erhalten Sie auf der Website von EspaceSuisse.

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