Ein befristetes Gesetz für das Mobility-Pricing

Donnerstag, 04.02.2021
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für ein Gesetz eröffnet, das Pilotprojekte für das Mobility-Pricing ermöglicht. Es ist auf zehn Jahre befristet.

In einer VUCA-Welt – einer Welt, die volatil, ungewiss, komplex und mehrdeutig ist – muss die Raumplanung beweglicher und anpassungsfähiger werden. Warum also nicht Experimentierräume fördern? (siehe auch Kasten unten) In diesem Sinne schickt der Bund ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung. Mit diesem, auf zehn Jahre befristeten Gesetz erhalten Pilotprojekte nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern können auch finanziell unterstützt werden.

Der Kanton Zug testete bereits erfolgreich eine höhere Kilometerabgabe für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen Verkehr (ÖV) in Spitzenzeiten, also zwischen 7 und 9 Uhr sowie 17 und 19 Uhr. Laut dem Schlussbericht von 2019 könnte das Verkehrsaufkommen auf diese Weise in den Spitzenstunden um rund zehn Prozent beim MIV und um rund sieben Prozent beim ÖV reduziert werden. Ein positiver Nebeneffekt dieser geringeren Verkehrsspitzen wäre zudem eine Verminderung der Lärmbelastung. Mehrere Kantone (AG, BS, GE, JU, TG, VS, ZG) und Städte (Bern, Biel, Delémont, Zürich) haben bereits Projekte skizziert, die in den Rahmen dieses Gesetzes fallen könnten.

Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz, das 2024 in Kraft treten soll, dauert bis zum 17. Mai 2021.

Experimentierräume

Der Bund macht mit dem Projekt Mobility Pricing Experimente möglich. Die Raumplanung möchte ebenfalls Experimentierräume schaffen. Mehr dazu bietet die Analyse von Lukas Bühlmann, ehemaliger Direktor von EspaceSuisse, im Rahmen einer Präsentation an der Swissbau 2020 in Basel. Das Video (an 2. Stelle) finden Sie hier.

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