Einzonungsstopp für 5 Kantone – wegen mangelndem Mehrwertausgleich

Donnerstag, 11.04.2019
Der Bundesrat hat am 10. April 2019 für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp beschlossen, weil sie nicht rechtzeitig eine Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland eingeführt haben oder ihre Mehrwert-Regelungen die Anforderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes nicht erfüllen. Der Einzonungsstopp in diesen Kantonen gilt ab 1. Mai 2019.
Baugespann auf Wiese mit Obstbäumen

Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, Mehrwerte auszugleichen, die durch Planungsentscheide entstehen – wenn etwa Landwirtschaftsland eingezont wird oder die Ausnutzungsmöglichkeiten im Baugebiet erhöht werden und dadurch der Bodenpreis zum Vorteil des Eigentümers erheblich steigt. Bei Einzonungen sind gemäss dem Raumplanungsgesetz (RPG) mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abzuschöpfen (Art. 5 RPG). Die Erträge aus der Mehrwertabschöpfung sollen dazu dienen, Rückzonungen oder andere raumplanerische Massnahmen zu finanzieren.

Diese Mindestvorschriften des Bundes hätten alle Kantone bis am 30. April 2019 rechtlich umsetzen sollen. So verlangt es das RPG, seit es im Mai 2014 in Kraft trat. Fünf Kantone schaffen diesen Termin nicht, und der Bundesrat hat sie am 10. April klar benannt.

Die Kantone Genf, Luzern und Schwyz haben zwar rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt. Die Regelung respektiert aber die Mindestvorgaben im RPG nicht, wie der Bundesrat feststellte. So wird in den Kantonen Genf und Luzern die Abgabe erst bei Mehrwerten ab 100'000 Franken erhoben. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsurteil betreffend den Kanton Tessin. Das Bundesgericht hatte im Tessin die gleiche Freigrenze als deutlich zu hoch und damit als bundesrechtswidrig beurteilt. Der Kanton Tessin hat seine Regelung mittlerweile korrigiert und sieht eine Freigrenze von 30'000 Franken vor (vgl. unsere News vom 5.Februar dazu).

Der Kanton Schwyz will bei Einzonungen einen Freibetrag (Pauschalabzug) von 10'000 Franken auf der Mehrwertabgabe zulassen. «Da Schwyz den Abgabesatz gleichzeitig auf das bundesrechtliche Minimum von 20 Prozent festsetzte, resultiert ein Abgabesatz, der faktisch unter dem vom Bund vorgegebenen Mindestabgabesatz von 20 Prozent liegt», kritisiert der Bundesrat.

Die Kantone Zug und Zürich sind schlicht zu spät dran. Im Kanton Zug hat das Kantonsparlament zwar eine – den bundesrechtlichen Anforderungen genügende – Ausgleichsregelung beschlossen. Die Volksabstimmung dazu findet aber erst am 19. Mai 2019 statt, also nach Ablauf der Frist vom 30. April 2019.

Im Kanton Zürich befindet sich der Entwurf zur Ausgleichsregelung noch in der parlamentarischen Beratung. Es steht fest, dass die kantonale Regelung nicht rechtzeitig auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt werden kann.

Aus Sicht von EspaceSuisse heisst es jetzt: Gas geben! Sobald die fünf Kantone eine Mehrwertabgabe haben, die auch RPG-konform ist, will der Bund den Einzonungsstopp wieder aufheben. Damit sichert der Bund die Durchsetzung des RPG – einem Gesetz, dem das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2013 mit hohen 62,9 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt hat.

Verzug auch bei den Richtplänen

Ein Einzonungsstopp wird auch weiteren Kantonen zuteil werden, nämlich jenen, die mit der Anpassung ihrer Richtplanung ans RPG in Verzug sind. Obwalden und Glarus dürften diese Frist nicht schaffen. Der Kanton Tessin hat zwar seinen angepassten Richtplan im Juli letzten Jahres beim Bund eingereicht. Allerdings sind im Kanton noch Beschwerden gegen den Richtplan hängig. Der Bundesrat kann den Richtplan erst genehmigen, wenn der Tessiner Grosse Rat über die Beschwerden entschieden hat.

Bis zum 10. April 2019 haben mit Schaffhausen und Graubünden 18 Kantone einen angepassten, vom Bundesrat bewilligten Richtplan erzielt. Die neuen Richtpläne von Basel-Landschaft, Jura, Freiburg, Wallis, Zug und Tessin werden bis zum 1. Mai vom Bund überprüft. (vgl. SDA-Bericht).

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