Fussgängerstreifen bleibt trotz Stau

Montag, 29.07.2019
Fussgängerstreifen, die Teil eines Gesamtnetzes sind, geniessen besonderen Schutz: Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Der Kanton wollte den Fussgängerstreifen bei einem Kreisel aufheben.

Der Kreisel liegt unmittelbar neben dem Campus der Fachhochschule in Windisch bei Brugg AG. Die Studierenden benutzten den umstrittenen Fussgängerstreifen Bachthalen, um zu den Sportanlagen zu kommen. Zudem verbindet der Fussgängerstreifen den Bahnhof Brugg mit der psychiatrischen Klinik Königsfelden sowie Siedlungsgebiete von Windisch mit der Aare.

Für das Aargauer Baudepartement ist der Fussgängerstreifen vor allem ein Hindernis, denn täglich stauen sich beim Kreisel die Autos. Er wollte ihn aufheben und zudem das Tor zum Königsfelden-Areal schliessen. Gegen die verfügte Aufhebung wehrte sich u.a. Fussverkehr Schweiz.

Die Schutzorganisation erhielt nun vor dem Aargauer Verwaltungsgericht Recht. Denn die Gemeinden Windisch und Brugg haben sich im Rahmen des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) zum Ziel gesetzt, den Fussverkehr zu fördern und das Fusswegnetz zu verdichten. Der Kanton habe diese Ziele genehmigt, zitiert Fussverkehr Schweiz in einer Mitteilung aus dem Gerichtsurteil. Die Entfernung von Fussgängerstreifen schaffe Netzlücken, und dies widerspreche der Zielsetzung. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass der Stau des motorisierten Verkehrs auf den Fussgängerstreifen zurückzuführen sei.

Das Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) untersagt, dass Fussgängerstreifen ersatzlos entfernt werden, wenn sie Teil eines Fusswegnetzes sind.

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