Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative in Vernehmlassung

Donnerstag, 01.04.2021
Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Der Naturschutz soll gestärkt werden, ohne den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einzuschränken.
Biene an Blüte
Die Biodiversitätsinitiative will dem drastischen Verlust der Artenvielfalt entgegenwirken. (Foto: A. Burden, Unsplash)

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) wurde im Herbst 2020 eingereicht und verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft sowie mehr öffentliche Gelder für diese Anliegen. Für den Bundesrat schränkt die Initiative den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark ein. Als Gegenvorschlag will er deshalb das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) revidieren. Kern des indirekten Gegenvorschlags ist das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete im Natur- und Heimatschutz (NHG) zu verankern; aktuell liegt der Anteil Schutzflächen bei 13,4 Prozent. Damit die Qualität dieser Flächen stimmt, soll unter anderem der ökologische Ausgleich im Siedlungsraum angekurbelt werden – beispielsweise mit naturnah gestalteten Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder oder begrünten Dächern.

Mit dem Gegenvorschlag will der Bundesrat zudem eine gesetzliche Grundlage für seine Strategie Baukultur aus dem Jahre 2018 schaffen, wie es in der Medienmitteilung vom 31.3.2021 weiter heisst. Hohe Baukultur umfasst die hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsraum und eine qualitativ gute Gestaltung der Landschaft.

Vernehmlassung & Biodiversiätsinitiative

Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative dauert bis 9. Juli 2021. Die Unterlagen finden Sie hier. Weitere Unterlagen:

Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan des Bundes

Biodiversiätsinitiative

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