Grimselstaumauer: Erhöhung braucht Eintrag in Richtplan

Mittwoch, 09.12.2020
Die geplante Erhöhung der Mauern des Grimselstausees muss im kantonalen Richtplan koordiniert werden. Dies hat kürzlich das Bundesgericht entschieden. Der Berner Regierungsrat muss nochmals über die Bücher.
Grimselstausee
Foto: Barbara Jud, EspaceSuisse

Die Kraftwerke Oberhasli AG beabsichtigt, die beiden Staumauern des Grimselstausees im Kanton Bern zu erhöhen. Dies würde eine Speicherung von zusätzlich 240 Gigawattstunden Energie erlauben. Die dazu notwendige Anpassung der Konzession wurde seit 2010 mehrfach zum Streitfall vor Gericht: Jüngst musste sich das Bundesgericht zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigen. Das höchste Gericht hiess die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen gut und wies die Sache zur neuen Beurteilung an den Berner Regierungsrat zurück.

Das Bundesgericht betonte in seinem Urteil die zentrale Bedeutung des kantonalen Richtplans und kam zum Schluss, dass das Vorhaben auf Stufe Richtplan ungenügend behandelt worden sei. Insbesondere fehle jegliche Auseinandersetzung mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, die dem Projekt entgegenstehen würden, wie es in einer Medienmitteilung des Bundesgerichts heisst. Zudem müsse der Ausbau des nahegelegenen Kraftwerks Trift einbezogen werden, so das Bundesgericht weiter. Es sei Sache des kantonalen Richtplans, die beiden Projekte mit ihren erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet aufeinander abzustimmen.

Es wird zu entscheiden sein, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung beider Projekte besteht oder ob nur eines davon oder keines zu verwirklichen ist.

Das Urteil im Wortlaut

Das Bundesgerichtsurteil (1C_356/2019 vom 4. November 2020) finden Sie als Zusammenfassung in der Urteilsammlung von EspaceSuisse (Entscheid 5904 – für Mitglieder, bitte einloggen) oder online hier.

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