Klimawandel eindämmen und vorbereiten

Mittwoch, 20.04.2022
Das Bundesamt für Raumentwicklung publizierte eine Arbeitshilfe zum Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels in den kantonalen Richtplänen. Auch der bestehende Leitfaden für die kantonale Richtplanung wurde aktualisiert.

Noch thematisieren nur wenige Richtpläne den Klimawandel und seine Auswirkungen auf den Raum (siehe auch Kasten unten). Der Richtplan als Steuerinstrument dient jedoch explizit dazu, vorausschauend raumwirksame Aktivitäten auf Kantonsebene zu koordinieren. Wie darin mit den Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels umgegangen werden kann, zeigt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in seiner Arbeitshilfe anhand von Praxisbeispielen. Diese zielen sowohl auf die Massnahmen zum Klimaschutz (z. B. die Förderung des Langsamverkehrs im Richtplan des Kantons Genf) ab als auch auf eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels (z. B. wasserdurchlässige Gestaltung des Siedlungsgebiets im Richtplan des Kantons Schaffhausen).

Zusätzlich zur Arbeitshilfe publizierte das ARE eine Ergänzung des bestehenden Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Diese dient den Kantonen dazu, sich in ihren Richtplänen mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen und nötigenfalls entsprechende Festlegungen und Massnahmen einzubringen, heisst es in der Medienmitteilung des ARE.

Neuer Weltklimabericht

Der Weltklimarat (IPCC) hat am 4. April 2022 den dritten Teil des 6. Sachstandberichts zum Klimawandel und dessen Folgen veröffentlicht – das Fazit ist ernüchternd: Um die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad noch irgendwie zu erreichen, müssen sämtliche Massnahmen forciert werden, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren.

Hier finden Sie die Berichte des IPCC (Englisch), hier auf Deutsch der Deutschen Koordinierungsstelle.

Weitere Informationen:
espacesuisse.ch > Raumplanung > Klimawandel

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