Kulturlandschutz wird aus RPG 2 ausgekoppelt

Montag, 27.07.2015
Von vielen unbemerkt, hat das Bundesamt für Raumentwicklung ARE in einem Brief an die Kantone mitgeteilt, wie es nach der überstürzten Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG-2) weitergehen soll. Demnach werden bis April 2019 keine neuen Regelungen in Kraft treten. Die bisher zentralen Themen Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen (FFF) werden aus RPG 2 ausgekoppelt. Stattdessen setzt man auf die Überarbeitung des Sachplans FFF. Dazu wird jetzt eine Expertengruppe gebildet.

Mitte Mai endeten die Vernehmlassung zu RPG 2 und die Anhörung zum minimalen Geodatenmodell Fruchtfolgeflächen (FFF). Noch bevor die Vernehmlassungsfrist abgelaufen war, beschlossen das zuständige Departement UVEK und die kantonalen Baudirektoren, die Revision von RPG 2 zu sistieren (die VLP-ASPAN berichtete). Nun schreibt das ARE in einem Rundschreiben an die Kantone, wie es mit den zentralen Themen Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen weitergehen soll:

Im Interesse der Planungssicherheit sollen während der Umsetzung von RPG 1 in den kantonalen Richtplänen, die noch bis Ende April 2019 dauert, keine neuen Regelungen in Kraft treten. Die Arbeiten an RPG 2 werden verlangsamt, damit sich die Kantone und andere Akteure auf die Umsetzung von RPG 1 konzentrieren können.

Die Regelungen über den Kulturlandschutz und den Sachplan FFF werden aus der Revisionsvorlage ausgekoppelt. Zusammen mit den Kantonen soll stattdessen der Sachplan FFF überarbeitet werden.

Die Themen Kulturlandschutz und FFF bilden also nicht mehr Gegenstand von RPG 2. Diese Themen werden separat behandelt und unter der Co-Leitung der Bundesämter für Raumentwicklung und für Landwirtschaft bearbeitet. Begleitend wird eine Expertengruppe gebildet, in der die Bereiche Landwirtschaft, Bodenkunde, Ernährungssicherheit, Raumplanung, Umwelt, Forschung und Politik vertreten sind. Die Expertengruppe soll bereits 2015 damit beginnen, die Ausgangslage aufzuarbeiten. Dazu gehört, dass sie Zahlen zur Boden-Beanspruchung und zu den Erhebungen der FFF in den Kantonen zusammenstellt und abklärt, wie wirksam die Kantone die FFF heute schützen. Ende 2016 sollen die Experten die Stossrichtungen für die Überarbeitung des Sachplans FFF vorgeben. 2017 ist die öffentliche Anhörung/Mitwirkung zum Sachplan geplant. Mit der Verabschiedung des neuen Sachplans FFF durch den Bundesrat ist frühestens 2018 zu rechnen.

Der Kulturlandschutz soll aber schon jetzt verbessert werden, indem der bestehende Sachplan (von 1992) und das geltende Recht im Vollzug besser berücksichtigt werden. Dies gilt für die Kantone, aber auch für den Bund, der die FFF bei seinen Infrastrukturvorhaben auch nicht immer ausreichend in der Interessenabwägung berücksichtigt. So hat das Bundesgericht beispielsweise das Bundesamt für Strassen ASTRA im Fall einer Vergrösserung einer Strassenabwasser-Behandlungsanlage (SABA) an der Autobahn bei Wartau SG gerügt und verlangt, dass Alternativstandorte, die keine Fruchtfolgeflächen beanspruchen, geprüft werden (vgl. Urteil BGer 1C_94/2012).

In seinem Rundschreiben erklärt das ARE, es sei daran, mit den betroffenen Bundesämtern festzulegen, wie in Fällen von Bundesvorhaben, die  FFF betreffen, am besten vorzugehen sei.

Schliesslich erinnert das ARE daran, dass seit dem 1. Mai 2014 der Schutz der Fruchfolgeflächen mit Artikel 30 Absatz 1 der Raumplanungsverordnung (RPV) verschärft gilt – und zu vollziehen ist:

«Fruchtfolgeflächen dürfen nur eingezont werden, wenn:

a. ein auch aus der Sicht des Kantons wichtiges Ziel ohne die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht sinnvoll erreicht werden kann; und

b. sichergestellt wird, dass die beanspruchten Flächen nach dem Stand der Erkenntnisse optimal genutzt werden.»

Dies bedeutet, dass eine Behörde, die einen Nutzungsplan erlässt, der Fruchtfolgeflächen beansprucht, im Bericht zuhanden der kantonalen Genehmigungsbehörde aufzeigen muss, wie die Planung obiger Regelung entspricht.

Brief an die Kantone zum Kulturlandschutz 2015

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