Lärmschutz und Innenentwicklung besser aufeinander abstimmen

Freitag, 16.12.2022
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet. Er will damit unter anderem eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Innenentwicklung erreichen.

Die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen werden klarer formuliert und bereits im Bundesgesetz aufgelistet. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten sollen auch ein Angebot an Freiräumen für die Erholung und Massnahmen für eine akustisch angemessene Wohnqualität realisiert werden (siehe Medienmitteilung zur Botschaft des Bundesrats vom 16.12.2022).

Die vorgeschlagenen Änderungen in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach innen stimmen mit dem vom Bundesrat gutgeheissenen «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» im Bereich Raumplanung überein. Sie setzen zudem die Motion Flach (16.3529; Stichwort Lüftungsfensterpraxis) um.

Mit dieser Gesetzesrevision sollen weiter die Sanierung von belasteten Standorten vorangetrieben und das Umweltstrafrecht aktualisiert werden.

Raumplanung und Lärmbekämpfung: Ziele der neuen Regelung

  • Menschen in der Wohnung und deren unmittelbarem Umfeld genügend vor Lärm schützen
  • In der Wohnumgebung für genügend und nahegelegene Freiräume zur Erholung sorgen
  • Die akustische Wohnqualität verbessern
  • Bauen in lärmbelasteten Gebieten ohne Ausnahmebewilligung möglich machen

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