Landschaftskonzept und Konzept Windenergie überarbeitet

Mittwoch, 12.06.2019
Der Bund kann Konzepte für Bereiche erstellen, in denen er gemeinsam mit den Kantonen räumliche Aufgaben wahrnimmt. Zwei solcher Konzepte hat der Bund überarbeitet. Die Anhörung bzw. die öffentliche Mitwirkung zum Landschaftskonzept Schweiz und dem Konzept Windenergie läuft bis September.

Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Planungsinstrument des Bundes, das die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden in den Bereichen Landschaft, Natur und Baukultur fördert. Die Schweizer Landschaften mit ihren vielfältigen Natur- und Kulturwelten stehen unter Druck. Um den Herausforderungen eines schleichenden Qualitätsverlustes zu begegnen, braucht es eine kohärente Landschaftspolitik. Sie baut auf Ziele auf, die von allen Staatsebenen gemeinsam getragen werden. Mit dem LKS möchte der Bund zu einer solchen Entwicklung beitragen.

Das heutige Konzept stammt aus dem Jahre 1997. Nach mehr als 20 Jahren ist es anzupassen, um den veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Anhörung zum Landschaftskonzept Schweiz läuft bis 15. September 2019: Kantonen, Gemeinden, Organisationen und die interessierte Öffentlichkeit können zum aktualisierten Konzept Stellung nehmen.

Das Konzept Windenergie hält fest, wie der Bund seine Aufgaben bei der Planung von Windenergieanlagen koordiniert und wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind. So geht es unter anderem darum, wie Nutzungs- und Schutzinteressen des Bundes gegeneinander abgewogen werden, beispielsweise das Interesse am Funktionserhalt militärischer und ziviler technischer Anlagen des Bundes und der Schutz von Natur- und Landschaft. Mit der vorliegenden Überarbeitung wird das Konzept an das neue Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung angepasst. Ein neues Element der Interessenabwägung ist beispielsweise die Anerkennung eines nationalen Interesses an Energieanlagen. Dazu enthält das Konzept Aussagen.

Die Anhörung und öffentliche Mitwirkung des Konzepts Windenergie wurde am 21. Mai 2019 eröffnet. Bis 28. Juni 2019 konnten Organisationen und Privatpersonen zum Konzept Stellung nehmen. Die Frist für die Anhörung der Kantone läuft noch bis 30. August 2019.

Mehr Informationen zu den beiden Anhörungen gibt es unter:

Anpassung Konzept Windenergie   

Anpassung Landschaftskonzept

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