Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes

Mittwoch, 16.11.2022
In Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen sollen die Beschränkungen bei sogenannt altrechtlichen Wohnungen gelockert werden. Die zuständige Kommission des Nationalrates gibt einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung.
Foto: Monika Zumbrunn

Altrechtliche Wohnungen waren bei Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bereits gebaut oder bewilligt. Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates (UREK-N) schlägt vor, dass bei der Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung neu zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können. Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Wird ein altrechtliches Wohnhaus abgerissen, darf der Ersatzbau zudem – gemäss Vorschlag der UREK-N – 30 Prozent grösser sein ohne Nutzungseinschränkungen. Bisher durfte ein Ersatzneubau nicht zusätzlich noch vergrössert werden.

Die Vorschläge gehen zurück auf eine parlamentarische Initiative (20.456) von Martin Candinas (NR GR/Die Mitte). Die Kommission erhofft sich durch diese neuen Möglichkeiten einerseits eine verdichtete Bauweise, andererseits möchte sie die Entwicklung der Bergregionen fördern, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die Kommissionsminderheit lehnt die vorgeschlagene Änderung des Zweitwohnungsgesetzes ab: Diese verletze die Verfassung und erhöhe den Umnutzungsdruck auf altrechtliche Erstwohnungen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Februar 2023, die Unterlagen finden Sie hier.

Wohnraum für Einheimische

Mehr und mehr touristische geprägte Gemeinden stehen unter Druck, weil es an Wohnraum für Einheimische und saisonale Fachkräfte fehlt. Im Inforaum 3/2022 von EspaceSuisse werden wir entsprechende Werkzeuge vorstellen, damit die Gemeinden den Zweitwohnungsmarkt besser steuern können.

Das Inforaum 3/2022 von EspaceSuisse wird Mitte Dezember erscheinen.

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