LU: Wegleitung zum Mehrwertausgleich veröffentlicht

Mittwoch, 13.06.2018
Der Kanton Luzern hat gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden eine Wegleitung zum Mehrwertausgleich veröffentlicht. Sie umschreibt die erforderlichen Schritte vom Vorprüfungsverfahren über das Nutzungsplanungsverfahren bis hin zur Veranlagung und Bezahlung der Abgabe. Weiter legt sie die Grundsätze für die Ermittlung des Mehrwerts dar und erläutert den Finanzfluss und die Mittelverwendung.

Im Kanton Luzern gelten seit Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes am 1. Januar 2018 die neuen Bestimmungen zum Mehrwertausgleich: Mehrwerte werden sowohl bei den bundesrechtlich zwingend zu erfassenden Neueinzonungen abgeschöpft als auch bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit einer Bebauungsplan- oder Gestaltungsplanpflicht sowie beim Erlass und bei der Änderung von Bebauungsplänen. Die Gemeinden können darüber hinaus verwaltungsrechtliche Verträge mit den Grundeigentümern abschliessen.

Der Umgang mit dem Mehrwertausgleich ist für die Gemeinden und den Kanton eine anspruchsvolle Aufgabe. «Es geht um erhebliche finanzielle Beträge, weshalb einem zweckmässigen und den rechtlichen Anforderungen genügenden Verfahren grosse Bedeutung zukommt», wie der Kanton in seiner Medienmitteilung festhält.

In enger Zusammenarbeit zwischen dem Verband Luzerner Gemeinden und dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern wurde deshalb eine Wegleitung zum Mehrwertausgleich erstellt. Sie soll als praxisnahe Arbeitshilfe dazu dienen, das Vorgehen im Zusammenhang mit dem Mehrwertausgleich zu klären und effizient abzuwickeln. Sie umschreibt die erforderlichen Schritte vom Vorprüfungsverfahren über das Ortsplanungsverfahren bis hin zur Veranlagung und Bezahlung der Abgabe. Weiter legt sie die Grundsätze für die Ermittlung des Mehrwerts dar und erläutert den Finanzfluss und die Mittelverwendung. Die Wegleitung richtet sich an die Luzerner Gemeinden und ist ein praktisches Hilfsmittel für Architektur- und Planungsbüros sowie Investoren und Private.

Gleichzeitig hat der Kanton Luzern die Webseite www.mehrwertausgleich.lu.ch aufgeschaltet. Dort finden sich zahlreiche Hilfsdokumente zur Wegleitung sowie Erläuterungen zur neuen Regelung. Zusätzlich wurden weitere Unterlagen zum praktischen Umgang mit dem Mehrwertausgleich veröffentlicht, wie Musterverfügungen und -schreiben, Musterverträge etc. Die Webseite wird laufend aktualisiert.

Auch andere Kantone versorgen ihre Gemeinden mit Arbeitshilfen und Dokumenten zu den neuen Mehrwertausgleichsregelungen. So liefert beispielsweise der Kanton Aargau einen ganzen Werkzeugkasten an Fakten, Grundlagenmaterial sowie Praxistipps und -beispielen zu verschiedenen Themen. Dieser Werkzeugkasten ergänzt den umfassenden Planungswegweiser des Kantons und soll die Gemeinden und Regionen bei der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen unterstützen.

Zum Mehrwertausgleich stellt der Kanton Aargau im Werkzeugkasten 6 diverse Hilfsmittel zur Verfügung. So zum Beispiel Musterformulierungen oder –verfügungen für die Gemeinden. In diesem Werkzeugkasten befinden sich auch die Hilfsmittel zur Baupflicht. Die Inhalte werden laufend ergänzt.

Die Kantone arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der RPG-Revision erster Etappe, wozu auch die Rechtsgrundlagen für den Mehrwertausgleich gehören. Die Zeit drängt: Kantone, die noch keinen Mehrwertausgleich kennen, müssen bis Ende April 2019 die Rechtsgrundlagen geschaffen haben. Die Tabelle, in der die VLP-ASPAN eine Übersicht über die kantonalen Regelungen schafft, wird aber immer länger. Die meisten Kantone haben mittlerweile eine Rechtsgrundlage geschaffen. Weitere Arbeitshilfen und Wegleitungen werden folgen.

Die Wegleitungen und Hilfsmittel der Kantone Luzern und Aargau finden sich auf den folgenden kantonalen Seiten:

Luzern: www.mehrwertausgleich.lu.ch

Aargau: Innenentwicklung

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1