Es gehe darum, im konstruktiven Dialog ein gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, heisst es in der Medienmitteilung vom 13.11. 2020 des Kantons Bern. In den letzten Jahren hing der Haussegen zwischen Kanton und Gemeinden zuweilen schief: Aufgrund der immer komplexeren und aufwändigeren Verfahren kam es beim Kanton zu Verzögerungen bei den Planungsverfahren.
Gemeinsam präsentierten die Gemeinden und der Kanton verschiedene Massnahmen, um diese Verfahren zu beschleunigen. Ein Startgespräch am Anfang jeder Planung soll frühzeitig mögliche Stolpersteine aus dem Weg räumen. Auch sollen die Gemeinden künftig einen Teil des (obligatorischen) Vorprüfungsverfahrens anstelle des Kantons selber vornehmen können, sofern die Ressourcen vorhanden sind.
Die Gemeinden erhalten grundsätzlich mehr Spielraum: So prüft der Kanton die kommunale Planung künftig grundsätzlich auf seine Rechtmässigkeit. Es ist aber Aufgabe der Gemeinde, deren Zweckmässigkeit zu prüfen.
Die Präsentation und Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie hier.
Überprüfung im Kanton Thurgau
Das Thurgauer Kantonsparlament beschloss am 18.11.2020 einen Kredit von 300'000 Franken für eine externe «Analyse und Optimierung des Baugesuchs- und Planungsgeschäftsprozesses». Auslöser war auch im Ostschweizer Kanton die Kritik von den Gemeinden an der langen «Verweildauer von Baugesuchen und Planungsgeschäften im DBU», dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt, wie es im Projektauftrag heisst. Bis Ende 2021 soll der Schlussbericht vorliegen.