«Mobility Pricing»: Kanton Zug beteiligt sich an Wirkungsanalyse

Freitag, 07.07.2017
Zu Spitzenzeiten sind Strassen und Züge überfüllt; trotzdem wächst die Nachfrage ungebremst. «Mobility Pricing» – nutzungsbezogene Verkehrsabgaben – könnten eine Lösung sein, finden der Bund und viele Kantone. Wird es aber konkret, schwindet der Mut: Nur gerade der Kanton Zug hat sich bereit erklärt, das Thema «Mobility Pricing» zusammen mit dem Bund zu vertiefen. Statt einen konkreten Pilotversuch durchzuführen, soll es aber nur eine theoretische Wirkungsanalyse geben.

«Mobility Pricing» – nutzungsbezogene Verkehrsabgaben – könnten helfen, das Verkehrsaufkommen zeitlich besser zu steuern. Die Abgaben folgen dem Prinzip «man zahlt, was man nutzt». Zu Stosszeiten wäre die Nutzung von Strassen und Zügen teurer, zu weniger belasteten Zeiten billiger.

Der Bundesrat hat 2016 das UVEK damit beauftragt, mit interessierten Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit von Pilotprojekten zu prüfen. Zunächst zeigten sich die Kantone Genf, Tessin, Neuenburg und Zug, der Grossraum Bern sowie die Stadt Rapperswil-Jona SG offen für Pilotversuche auf ihrem Gebiet. Der Bund kontaktierte daraufhin die sechs Kantone, um Projektideen zu entwickeln. Doch alle, ausser Zug, sagten ab. Zum einen, so heisst es in einer Bundesmitteilung, waren nicht alle bereit, verkehrsträgerübergreifende Pilotversuche durchzuführen: Viele waren in erster Linie an «Road Pricing» interessiert. Erhöhungen von Tarifen zu Spitzenzeiten im öffentlichen Verkehr schienen ihnen verfrüht oder «unrealistisch».

Einzig der Kanton Zug signalisierte Bereitschaft, das Thema «Mobility Pricing» verkehrsträgerübergreifend (d.h. für Strasse und Schiene) zu vertiefen. Statt eines konkreten Pilotprojekts soll es aber nur eine Wirkungsanalyse, also eine Modellierung, am Beispiel des Kantons Zug geben. Die Analyse wird vom Bund finanziert und soll Fragen zur Definition von Verkehrsspitzen (räumlich und zeitlich) und zur Höhe der Tarife klären. Sie soll bis Sommer 2019 erstellt werden.

Der Kanton Zug eignet sich laut dem Bericht des Bundes «über die Abklärung zur Durchführung von Pilotversuchen», weil er schon Vorwissen hat: Im Rahmen der Metropolitankonferenz Zürich war am Beispiel Zug eine Studie zur Vermeidung von Verkehrsspitzen durchgeführt worden. Zudem nennt der Kanton Zug im kantonalen Richtplan «Mobility Pricing» als prüfenswertes Instrument.

Ergänzend zur Wirkungsanalyse wird der Bund weitere Abklärungen vornehmen, die der Bundesrat und die nationalrätliche Verkehrskommission in Auftrag gegeben haben. Diese betreffen u.a. den Datenschutz: Die Festsetzung des Preises für eine Bahn- oder Autofahrt basiert bei «Mobility Pricing» auf dem Bewegungsprofil der Personen, die unterwegs sind. Der Datenschutz ist entsprechend wichtig. Auch sind technologische Fragen zu klären, etwa: Wie können die zurückgelegten Kilometer nach Verkehrsmittel, Zeit und Ort fehlerfrei und datensicher ermittelt werden?

«Mobility Pricing» sei für den Bund ein Instrument zur Lösung von Kapazitätsproblemen und nicht zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, betont der Bundesrat: «Für Mobilität soll nicht mehr, sondern anders bezahlt werden.»

Um das Problem der Verkehrsüberlastung zu Spitzenzeiten zu lösen, brauche es weitere Massnahmen: etwa flexible Arbeitszeitmodelle, angepasste Unterrichtszeiten, Home Office oder Fahrgemeinschaften.

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