Die Kommission kritisiert vor allem den vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungs- und Kompensationsansatz (siehe unsere News vom 2.11.2018) als nicht umsetzbar. Als nicht zweckmässig beurteilt die Kommission zudem die Speziallandwirtschaftszonen. Aufgrund ihrer Nähe zu Siedlungen würden neue Probleme entstehen. Fraglich sei auch die vorgeschlagene Rückbaupflicht für nicht mehr benötigte Bauten. Es bestünden Zweifel, ob eine solche Pflicht verhältnismässig und in der Praxis umsetzbar sei. Zudem würde sie der Landwirtschaft hohe Zusatzkosten verursachen.
Insgesamt kam die Kommission zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Instrumente zu viele Fragen offen lassen. Die Teilrevision sei unzweckmässig. Ende Sommer will die Kommission eine Kommissionsmotion mit konkreten Ideen vorlegen, die als Basis für neue Lösungsansätze dienen sollen.
Die Kommission hat die Vorlage mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit der Kommission war der Meinung, dass auf die Vorlage einzutreten sei, da der Handlungsbedarf gegeben sei und die Vorlage eine gute Diskussionsgrundlage darstelle.