Planungshilfe für die Windenergie

Dienstag, 29.09.2020
Der Bundesrat hat das überarbeitete Konzept Windenergie verabschiedet. Es dient den Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe und ist verbindlich für die Bundesstellen.
Windkonzept Potential und Interessen Bund

Der Bundesrat hat am 25. September 2020 das Konzept Windenergie aus dem Jahre 2004 an das neue Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung angepasst. Neu ist insbesondere die Anerkennung eines nationalen Interesses an Energieanlagen bei der Interessenabwägung. Grundsätzlich ist es in der Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte festzulegen, die sich für die Windenergienutzung eignen. Mit der neuen Energiegesetzgebung von 2018 wurde jedoch das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt. Dies führt dazu, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch in gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geschützten Gebieten (z. B. BLN-Objekte) Windenergieanlagen realisiert werden können. Ausgeschlossen bleibt der Bau solcher Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung.

Konzepte des Bundes

Wenn der Bund für raumwirksame Vorhaben nur in Teilbereichen zuständig ist (z.B. im Natur- und Landschaftsschutz), zeigt er in einem Konzept nach Artikel 13 RPG auf, wie er seine Aufgaben wahrnehmen will und was es aus Sicht des Bundes zu berücksichtigen gilt, um die Aufgaben erfüllen zu können. Konzepte definieren Ziele und Massnahmen und enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel.

Die Kantone müssen die Konzepte des Bundes in ihren Richtplänen berücksichtigen. Der Bund hat bisher folgende vier Konzepte erlassen:

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