Raumplaner und Lärmschützer wollen besser kooperieren

Dienstag, 26.04.2016
Der Rat für Raumordnung (ROR) und die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) haben entschieden, stärker miteinander zu kooperieren: In einem gemeinsamen Positionspapier, das sie am diesjährigen «Tag gegen Lärm» publizierten, zeigen ROR und EKLB auf, wie sich Lärmbekämpfung und Raumplanung vereinbaren lassen. Nötig ist dies vor allem in dicht besiedelten Gebieten. Das Thema gewinnt mit zunehmender Innenentwicklung an Relevanz. Zur Diskussion stehen nicht nur Ruhe-Gebiete, sondern auch die Definition von lärmigen Zonen.

Der haushälterische Umgang mit Boden erfordert die Siedlungsverdichtung nach innen. Dies kann zu Konflikten zwischen Raumplanung und Lärmbekämpfung führen, denn es muss immer häufiger in bereits lärmbelasteten Gebieten gebaut werden. Wo mehr Menschen wohnen, nehmen in der Regel auch der öffentliche und der Individualverkehr zu, was wiederum Lärm bedeutet. Hinzu kommt, dass der Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft lärmarme Zeiten verkürzt und sich neue Lärmarten wie Alltags- und Ausgehlärm ausbreiten. Besonders der Lärm des Publikums in Ausgehvierteln führt zu Konflikten, die schwierig zu lösen sind. Die Lärmschutz-Verordnung kennt keine eindeutig definierten Grenzwerte für derartigen Lärm.

Die beiden ausserparlamentarischen Kommissionen Rat für Raumordnung (ROR) und Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) haben laut Mitteilung erkannt, dass es eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Lärmbekämpfung und Raumplanung braucht, um hohe Siedlungsqualität gepaart mit dem bestmöglichen Schutz vor Lärm zu erreichen.

In einem gemeinsamen Positionspapier, erstellt von der VLP-ASPAN, werden die Probleme mit dringendem Handlungsbedarf benannt. Das Papier weist auf Entwicklungen hin, die für Lärmbekämpfung und Raumplanung relevant sind, und zeigt Stossrichtungen für die bessere Abstimmung zwischen den beiden Fachgebieten auf.

Das wichtigste Ziel ist, Lärm allgemein zu reduzieren oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Lärmreduktion «an der Quelle» hat laut ROR und EKLB höchste Priorität, gerade beim Verkehrslärm. Wirksam sind technische Massnahmen an Fahrzeugen und Strassenbelägen, Tempo-30-Zonen und attraktive Fuss- und Radwegnetze. Für kurze Strecken soll durch entsprechende Angebote auf das Auto verzichtet werden können.

Im Positionspapier schlagen die Lärmschützer und Raumplaner auch vor, lärmige Zonen ausserhalb von Industriegebieten wie zum Beispiel Ausgehmeilen zu definieren, in denen der Lärmpegel – auch zu sensiblen Tageszeiten – höher sein darf als in reinen Wohnquartieren. Umgekehrt müssen vermehrt Ruhegebiete bewahrt oder neu geschaffen werden, als Ausgleichsräume für stark lärmbelastete Gegenden. Solche Ruhegebiete können öffentliche Freiräume und Pärke im Siedlungsraum, Naherholungsgebiete oder Rad- und Fusswege abseits der Hauptverkehrsachsen sein.

Das Positionspapier «Lärmbekämpfung und Raumplanung: Grundlagen - Positionen - Stossrichtungen» ist auf Deutsch und Französisch auf der EKLB-Website einsehbar. Dort finden Sie auch Kurzfassungen in Deutsch, Französisch und Italienisch.

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