Richtplan des Kantons Neuenburg ist genehmigt

Dienstag, 05.03.2019
Der Kanton Neuenburg hat seinen Richtplan überarbeitet, um die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes zu erfüllen. Seine Bauzonen sind etwas zu gross und müssen leicht reduziert werden. Sein Wachstum konzentriert der Kanton im Wesentlichen auf den urbanen Raum und die Zentren. Der Bundesrat hat den Richtplan genehmigt. Inzwischen haben 16 Kantone ihre Richtpläne an das revidierte Bundesgesetz angepasst.

Der Kanton Neuenburg hat sein «kantonales Raumkonzept» im Richtplan angepasst und die inhaltlichen Grundsätze für den Teil «Siedlung» des Richtplans überarbeitet.

Ausgehend von seinen eigenen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung dürfte der Kanton Neuenburg bis in 15 Jahren seine Bauzonen nicht vollständig ausgenutzt haben. Die Bauzonen sind leicht überdimensioniert. Neuenburg plant daher, seine Bauzonen bis 2023 um knapp 60 Hektaren zu verkleinern, um so den bundesrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Auch hat der Kanton Massnahmen geplant, die gewährleisten, dass die zur Rückzonung vorgesehenen Flächen nicht bebaut werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst.

Wachstum in den bestehenden Bauzonen stimulieren

Der Kanton geht von einer wachsenden Bevölkerung von 205'000 Personen im Jahr 2040 aus. Zudem erwartet er auch eine Zunahme von Arbeitsplätzen. Dieses Wachstum soll vor allem im urbanen Raum und den Zentren ausserhalb – namentlich im Val de Travers –  stattfinden.

Im Richtplan sind ausserdem nach Regionen differenzierte Mindestdichten sowie die verschiedenen Arten der Entwicklung festgelegt, mit denen das Wachstum innerhalb der bestehenden Bauzonen stimuliert werden soll.

Der überarbeitete Richtplan sieht auch vor, dass die Siedlungsentwicklung vor allem in Gebieten stattfindet, die durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind. Der Bund begrüsst die Absicht des Kantons, die Verbindungen zwischen den wichtigsten Zentren des Kantons mit einem leistungsfähigen S-Bahn-Netz zu verbessern.

16 Kantone mit RPG-konformem und genehmigtem Richtplan

Die 16 Kantone, die bis Ende Feb 2019 bundesrechtskonforme Richtpläne haben.

Das revidierte Raumplanungsgesetz ist seit Mai 2014 in Kraft. Die Kantone haben noch bis Mai 2019 Zeit, ihre Richtpläne und Gesetzesgrundlagen anpassen. Insbesondere müssen sie die Bauzonen so festlegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs lehnt sich an die von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen» an. Ziel ist es, der weiteren Zersiedelung des Landes und übermässigem Bodenverbrauch Einhalt zu gebieten. Einige Kantone sind deswegen gezwungen, Bauzonen wieder auszuzonen.

Inzwischen verfügen 16 Kantone über einen kantonalen Richtplan, der mit dem revidierten Bundesgesetz RPG vereinbar ist. Es sind dies die Kantone Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell-Innerrhoden, Thurgau, Appenzell-Ausserrhoden, Solothurn und Neuenburg.

Für die anderen Kantone gilt: Liegt bis Mai 2019 kein vom Bundesrat genehmigter Richtplan vor, dürfen im Kanton keine Einzonungen mehr vorgenommen werden. So sehen es die Übergangsbestimmungen des revidierten RPG vor.

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