Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt

Dienstag, 24.07.2018
Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Im Zentrum der Überarbeitung standen das kantonale Raumkonzept und die Teile «Siedlung» und «Verkehr». Der Kanton rechnet damit, dass seine Bevölkerung bis zum Jahr 2040 um 64'000 Personen oder 25 Prozent zunimmt. Die Bauzonen sollen in 15 Jahren voraussichtlich zu über 104 Prozent ausgelastet sein. Einzelne Neueinzonungen werden künftig noch möglich sein. Der Richtplan erfüllt mit den Anpassungen die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes RPG.

Im Raumkonzept zeigt der Kanton Thurgau auf, wie er mit den Herausforderungen von hohem Bevölkerungswachstum und steigendem Mobilitätsbedarf umgehen will und gleichzeitig seine prägenden Kulturlandschaften bewahren kann. Der Kanton geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2040 um 64'000 (plus 25 Prozent) zunehmen und damit auf 324'000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen wird. Diese Annahme entspricht dem Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2010 und liegt somit deutlich unter dem BFS-Szenario hoch von 2015. Bei den Beschäftigten rechnet der Kanton bis zum Jahr 2040 mit einer Zunahme von rund 18 Prozent auf insgesamt 119'000 Personen.

Das angenommene Wachstum soll sich wie folgt auf drei Raumtypen verteilen: 65 Prozent entfallen auf den «urbanen Raum», 25 Prozent auf den «kompakten Siedlungsraum» und 10 Prozent des Wachstums soll in den Siedlungen des Raumtyps «Kulturlandschaft» stattfinden. Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets wird bis 2040 gegenüber den heute rechtskräftigen Bauzonen um 6 Prozent erweitert und somit auf insgesamt 11'450 Hektaren festgesetzt. Dieses verbindlich festgelegte Siedlungsgebiet darf gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz bis Ende 2040 nicht mehr vergrössert werden.

Der Kanton rechnet damit, dass die aktuellen Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu über 104 Prozent ausgelastet sind. Daraus folgt, dass fallweise Einzonungen möglich sind. Dafür gibt der Richtplan klare Kriterien vor. Einzonungen dürfen jedoch nur in dem im Richtplan festgesetzten Siedlungsgebiet erfolgen und bedürfen einer Gesamtüberprüfung der Nutzungsplanung. Die Gemeinden müssen dabei ihre Innenentwicklungspotenziale berücksichtigen. Weiter gibt der Kanton unterschiedliche Mindestdichten pro Raumtyp vor. Diese fliessen in die Kapazitätsberechnungen der Gemeinden ein und gelten bei Neueinzonungen als Massstab. Unabhängig von der aktuellen Dichte müssen alle Gemeinden die Dichten in ihren überbauten Wohn- und Mischzonen bis 2030 um 2 Prozent bzw. bis 2040 um 3 Prozent erhöhen.

Die Genehmigung beinhaltet verschiedene Vorbehalte und Aufträge. Einen Vorbehalt hat der Bundesrat beispielsweise bei den Erschliessungsanforderungen an den ÖV bei Ein- und Umzonungen formuliert. Er bemängelt, dass für den «urbanen Raum» nur die ÖV-Güteklasse D als Mindestvoraussetzung festgelegt wird. Der Kanton muss deshalb innerhalb von zwei Jahren prüfen, ob für Einzonungen strengere sowie nach den Raumtypen differenzierte Erschliessungsanforderungen festgelegt werden sollen.

Der Prüfungsbericht des Bundes vom 4. Juli 2018 findet sich auf der ARE-Website.

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