Richtplan FR: offene Fragen trotz Genehmigung

Montag, 24.08.2020
Der Kanton Freiburg verfügt neu über einen grundlegend überarbeiteten kantonalen Richtplan. Der Bundesrat hat die 2. Etappe der Revision genehmigt – allerdings mit Vorbehalten und Auflagen.

Der Kanton Freiburg hat seinen Richtplan in den letzten Jahren total überarbeitet. Während der Bundesrat den Bereich Siedlung und den strategischen Teil (Raumkonzept) bereits am 1. Mai 2019 genehmigte, folgte der Rest am 19. August 2020. Detaillierte Informationen sind im Prüfbericht des Bundes ersichtlich.

Nicht genehmigt hat der Bundesrat das Projekt Biomassenzentrum und Energiepark in Galmiz. Dieses sei in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform und gehöre in eine Industriezone, wie das Bundesamt für Raumentwicklung in einer Mitteilung schreibt.

Wie die meisten Kantonen muss auch Freiburg gewisse Anpassungen und Ergänzungen des überarbeiteten Richtplans vornehmen. Dazu gehören unter anderem die Bauten ausserhalb der Bauzone: Genehmigungsentscheide im Zusammenhang mit geschützten Bauten müssen zudem dem ARE eröffnet werden. Auch hier sind die Freiburger nicht allein.

Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist auch Thema der laufenden 2. Etappe der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG2). Die zuständige Parlamentskommission des Ständerates (UREK) behandelt die Vorlage zurzeit.

RPG1

Aufgrund der Teilrevision (RPG1), die am 1.5.2014 in Kraft trat, mussten die Kantone unter anderem ihre Richtpläne an die verschärften Anforderungen des Raumplanungsgesetzes anpassen. Vom Bundesrat zurzeit noch nicht genehmigt sind die Richtpläne der Kantone Tessin und Glarus  (siehe News vom 24.6.2020).

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