RPG 2: ein wichtiger Schritt weiter

Donnerstag, 12.05.2022
Die zuständige ständerätliche Kommission hat die Gesetzesvorlage zum Bauen ausserhalb der Bauzone wesentlich überarbeitet und schliesslich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung verabschiedet. Nun ist der Ständerat am Zuge.
Foto: Philipp Wüthrich, unsplash

Die 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG) soll unter anderem gewährleisten, dass die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet stabilisiert wird. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) will deshalb die Anforderungen an die kantonalen Richtpläne verstärken. Neben Bestimmungen zur Stabilisierung der Zahl der Gebäude (z. B. mittels Abbruchprämie) und der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet schlägt die Kommission auch Spezialzonen vor: Darin können die Kantone unter bestimmten Bedingungen für ihre Bergebiete nichtstandortgebundene Nutzungen ausserhalb der Bauzonen zulassen. Nicht aufgenommen hat die UREK-S weitergehende Ausnahmen für Bauten und Nutzungen ausserhalb der Bauzone.

Die UREK-S sei überzeugt, mit der neuen Vorlage den Besonderheiten der verschiedenen Kantone bei der Raumplanung ausserhalb der Bauzone Rechnung zu tragen, heisst es in der Medienmitteilung vom 11.5.2022. Sie soll als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dienen, welche die UREK-S zur Ablehnung empfiehlt. Die Initianten begrüssen die neuen Vorschläge in einer ersten Einschätzung, wie es in ihrer Medienmitteilung vom 12.5.2022 heisst.

Weitere Informationen zur Revision des Raumplanungsgesetzes erhalten Sie auf unserer Website:
espacesuisse.ch > Raumplanung > Rechtsgrundlagen > RPG 1 bzw. RPG 2

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