RPG 2: Nationalratskommission nimmt sich Zeit

Donnerstag, 29.08.2019
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) will eigene Vorschläge für die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes erarbeiten (RPG 2). Dazu benötigt sie mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen. Das Bauen ausserhalb Bauzone wird damit voraussichtlich ein Thema für das neu gewählte Parlament.

Die UREK-N hat an ihrer letzten Sitzung im Juli 2019 beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, auf RPG 2 nicht einzutreten. RPG 2 beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Kommission sieht zwar mit Blick auf die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone Handlungsbedarf. Die Vorlage sei jedoch nicht geeignet, die heutigen Probleme wirksam zu lösen. Deshalb sollte dem Rat ein eigener Vorschlag mit konkreten Ideen als Kommissionsmotion präsentiert werden (siehe News vom 2.7.2019).

Die Kommissionsmotion sollte als «Basis für einen neuen Ansatz dienen und eine klare Stossrichtung für die künftige Entwicklung des Raumplanungsgesetzes vorgeben», wie es in der Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 27. August 2019 heisst. Geplant war, bis Ende Sommer diesen Jahres entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Viele Unstimmigkeiten

Eine Arbeitsgruppe der Kommission hat zwar einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, welcher an der Sitzung vom 26. August 2019 eingehend diskutiert wurde. Die Kommission stellt jedoch fest, dass es noch Unstimmigkeiten sowie weiteren Klärungsbedarf gibt. Sie benötige noch mehr Zeit. Die UREK-N schlägt deshalb vor, das Geschäft von der Traktandenliste für die Herbstsession zu streichen und für eine spätere Session zu traktandieren. So könne die geplante Kommissionsmotion gleichzeitig mit dem Nichteintretensantrag der Kommission behandelt werden.

Neues Parlament kommt wohl zum Zug

Unter diesen Vorzeichen ist davon auszugehen, dass die RPG-2-Revision nicht mehr im aktuellen Nationalrat besprochen wird. Das im Oktober neu gewählte eidgenössische Parlament wird sich damit beschäftigen müssen und in einem ersten Schritt zu entscheiden haben, ob es überhaupt auf die Vorlage eintritt.

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