Rückzonungstrategie für den Kanton Luzern

Mittwoch, 05.02.2020
Rund ein Viertel aller Gemeinden im Kanton Luzern hat zu grosse Bauzonen und muss deshalb zurückzonen. Der Kanton unterstützt sie mit verschiedenen Massnahmen.

Rückzonungen stellen die Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Der Kanton Luzern geht beispielhaft an diesen schwierigen Prozess heran. Genau 21 Gemeinden weisen zu grosse unüberbaute Bauzonen auf – insgesamt 67 Hektaren Bauland, wie es in einer Mitteilung des Kantons vom 30.1.2020 heisst.

Der Kanton und die Rückzonungsgemeinden müssen die potenziellen Rückzonungsflächen bis zur öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung vor Bebauung freihalten – zum Beispiel, indem Baugesuche sistiert oder eine kommunale Planungszone erlassen werden. Um die betroffenen Gemeinden und Grundeigentümerinnen und -eigentümer im schwierigen Rückzonungsprozess zu unterstützen, setzt der Kanton Luzern eine regional breit abgestützte Begleitgruppe ein. Zusammen mit dem Kanton wurden Merkblätter und Musterschreiben entwickelt. Dabei flossen auch die unterschiedlichen Anliegen der Gemeinden mit ein.

Eine umfangreiche Informationsseite mit einem ausführlichen Frage-/Antwortkatalog finden Sie hier.

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