Schnellere Verfahren bei Wind- und Wasserkraft

Freitag, 04.02.2022
Wasser- und Windkraftanlagen sind wichtig, um die Ausbauziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der Bundesrat möchte daher die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigen und gibt die entsprechenden Anpassungen im Energiegesetz in die Vernehmlassung.
Foto: Pixabay

Für grosse Anlagen können heute vom Projektierungsbeginn bis zur Realisierung über zwanzig Jahre verstreichen. Nun sollen die Verfahren beschleunigt werden, ohne dass Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz gemacht werden müssen, heisst es in der Medienmitteilung des Bundes. Der Bundesrat schlägt vor, die bedeutensten Wasserkraft- und Windenergieanlagen in einem nationalen Konzept festzulegen. Diese Anlagen sollen in der Folge auf Kantonsebene in einem konzentrierten Verfahren bewilligt werden können – konzentriert, weil damit alle notwendigen Bewilligungen in einem Zuge erteilt werden können (z. B. gleichzeitig auch rodungs- oder gewässerschutzrechtliche Bewilligungen sowie die Berücksichtigung des Enteignungsrechts). Einsprachen sind ebenfalls nur noch einmal möglich. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sollen damit verhindert werden.

Auch die Solarenergie will der Bundesrat fördern. Hierfür schlägt er verschiedene Anreize und Vereinfachungen vor. Die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes dauert bis 23. Mai 2022.

Weitere Informationen

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie wie folgt: Energiegesetz und Erläuterungen

Grundlage für die nun präsentierte Gesetzesrevision ist ein Gutachten der beiden Juristen Heinz Aemisegger und Arnold Marti. Unsere News sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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