Stadt Luzern schränkt das Airbnb-Angebot ein

Freitag, 17.03.2023
Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben eine Initiative angenommen, welche die Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen stark beschränkt. Luzern ist nicht die erste Gemeinde mit einer «Lex Airbnb».

Knapp zwei Drittel der Stimmenden nahmen die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» von SP, Juso, Mieterverband und Casafair an. Demnach dürfen Wohnungen in Luzern künftig nur noch während maximal 90 Tage pro Jahr kurzzeitig an Touristinnen und Touristen vermietet werden. Der Gegenvorschlag der Stadtregierung, der mit einer Kontingentierung weniger weit ging, wurde abgelegt. Die Stadt hat nun ein Jahr Zeit, eine Vorlage auszuarbeiten.

Damit folgt Luzern anderen Städten im In- und Ausland. Buchungsplattformen wie Airbnb kamen in letzter Zeit wieder vermehrt unter Druck aufgrund der Diskussionen rund um den Wohnungsmangel. Bern verfügt seit Anfang 2022 über eine Reglementierung von Kurzzeitvermietungen in der Altstadt. Je nach Zone sind der Dachstock beziehungsweise Wohnungen ab dem zweiten Stockwerk Langzeitmieterinnen und -mietern vorbehalten. Auch die Tourismusgemeinde Interlaken wurde ab 2019 mit verschiedenen Massnahmen aktiv. Der Kanton Genf kennt seit 2018 die 90-Tage-Kontingentierung für wiederholte kurzzeitige Vermietungen.

Weitere Informationen zu Kurzzeitvermietungen und Buchungsplattformen erhalten Sie auf dem entsprechenden Informationsportal des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO).

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