Ställe in Wohnungen umbauen doch nicht leicht gemacht

Donnerstag, 15.03.2018
Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, die Hürden für das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu senken. Dazu nahm der Nationalrat eine Motion der ständerätlichen Kommission für Raumplanung (UREK-S) an. Maiensässe, Scheunen und Ställe ausserhalb der Bauzonen hätten so leichter in Wohnungen umgebaut werden können. Der Nationalrat änderte allerdings den Motionstext. Die Änderung ging der UREK-S zu weit. Deshalb hat sie nun ihre eigene Motion abgelehnt. Das Anliegen wird nach der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes wieder aufgenommen.

Die ständerätliche Raumplanungskommission hat ihre Motion 17.335, nachdem sie beide Kammern angenommen haben, mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Sie verlangte, dass die Kantone Umnutzungen von Ställen in Wohnungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist. Dabei hätten der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen dürfen.

Der Nationalrat änderte die Motion: Die kantonalen Regelungen hätten auf einer regionalen Planung beruhen müssen und «zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen» müssen. So wolle er sicherstellen, dass die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bestehen bleibt.

In ihrer Medienmitteilung vertritt die UREK-S die Ansicht, «dass diese Änderung das Motionsanliegen zu stark einschränkt – dieses gar aushöhlt – und dass so unklare, nicht messbare Elemente einführt werden, die schwer umsetzbar sind.»

Die Anliegen der Bergkantone

Der Motion vorausgegangen waren zwei Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis. Sie hatten verlangt, dass der Umbau von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten in Wohnungen möglich werden müsse (vgl. unsere News). Diese Standesinitiativen lehnten Stände- und Nationalrat ab, weil damit zu stark am Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet geritzt würde. Die abgeschwächte ständerätliche Motion 17.335 nahmen sie jedoch an.

Bundesrätin Doris Leuthard hatte sich sowohl gegen die Initiativen wie auch gegen die Kommissionsmotion ausgesprochen. Landwirtschaftsgebiet sei grundsätzlich nicht zum Wohnen da, argumentierte sie (vgl. NZZ).

Das Bundesparlament kam aber den Bergkantonen entgegen. Deren Vertreter argumentierten, dass Ställe und Maiensässe ein Kulturgut darstellten, das zerfalle, wenn es nicht umgenutzt werde. Sie sahen auch keinen Widerspruch zum Zweitwohnungsgesetz, da die Bauten heute schon bestünden und die Zersiedelung so nicht weiter voranschreite.

Der Verfassungsgrundsatz wankt

In der Landwirtschaftszone stehen gegen 400'000 Ställe (vgl. Artikel im «Tagesanzeiger»). Laut Schätzung benutzen die Bauern bereits heute die Hälfte davon nicht mehr.

Auch wenn sich Doris Leuthard gegen die Motion und die Initiativen aussprach: Der Bundesrat will den Kantonen mehr Spielraum für das Bauen ausserhalb der Bauzonen einräumen. In der laufenden Vernehmlassung zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) schlug er vor, dass die Kantone in ihren Richtplänen Sonderreglungen festlegen dürften, die vom eidgenössischen RPG abweichen. Dies jedoch nur, wenn zugelassene Mehrnutzungen kompensiert werden (vgl. unsere News).

Die UREK-S hat entschieden abzuwarten, bis die Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vorliegt. Erst dann will sie sich über zwei weitere Motionen (16.3697 und 17.4199) zum Bauen ausserhalb der Bauzone beraten.

Die eidgenössischen Räte haben in den letzten Jahren mit immer neuen Ausnahmen das Bauen ausserhalb der Bauzonen ausgeweitet.

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Die Siedlung als Landschaft