Tessiner Richtplan genehmigt

Dienstag, 25.10.2022
Mit der Genehmigung des Tessiner Richtplans erfüllen jetzt alle 26 Kantone die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1), das die Stimmberechtigten 2013 gutgeheissen hatten.
9 Jahre nach dem Ja an der Urne verfügen alle Kantone über einen RPG-konformen Richtplan, der den strengeren Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1) entspricht. (Quelle: ARE)

Obwohl bereits 2018 beim Bund eingereicht, konnte der Tessiner Richtplan erst jetzt vom Bundesrat genehmigt werden. Grund dafür: Zum Richtplan gingen Beschwerden von Gemeinden ein, die das Tessiner Kantonsparlament erst im Juni 2021 abwiesen hat. Die lange Verzögerung hat zudem dazu geführt, dass die ursprünglich verwendeten Bevölkerungsszenarien überholt waren. Aufgrund der mittlerweile geltenden Szenarien ist der Kanton nun insgesamt überdimensioniert. Die Gemeiden werden mit dem genehmigten Richtplan verpflichtet, den Umfang ihrer Bauzonen innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen und bei der Revision ihrer Ortsplanung gegebenfalls zu verkleinern, heisst es in der Medienmitteilung des Bundes. Zudem macht der Richtplan den Gemeinden Vorgaben in Bezug auf eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen.

RPG 1

Weitere Informationen zur 1. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) finden Sie auf espacesuisse.ch und im Dossier des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).

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