Was bedeutet das ISOS für die Rechtspraxis?

Montag, 01.10.2018
Ortsbilder von nationaler Bedeutung sind im Bundesinventar ISOS erfasst und müssen ungeschmälert erhalten oder zumindest grösstmöglich geschont werden. So verlangt es Artikel 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Der Bund muss bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht darauf nehmen, die Kantone und Gemeinden müssen die Bundesinventare «berücksichtigen». Was aber heisst «berücksichtigen»? Wann ist bei der Erfüllung von Bundesaufgaben eine Abweichung vom strengen Schutz möglich? Zwei Fachtagungen leisten Erklärungshilfe.
Titelblatt Programm, ISOS und Verdichtung Tagung 2018

Der Natur-und Heimatschutz ist ein Auftrag der Bundesverfassung (Art. 78 BV). Schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung, die im Bundesinventar ISOS erfasst sind, müssen ungeschmälert erhalten oder zumindest grösstmöglich geschont werden. So verlangt es Artikel 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Von diesem Ziel der «ungeschmälerten Erhaltung» darf bei der Erfüllung von Bundesaufgaben nur abgewichen werden, wenn gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung im Spiel sind. Kantone und Gemeinden ihrerseits müssen bei ihren Aufgaben das ISOS «berücksichtigen». Was aber heisst «berücksichtigen»?

Der Verfassungsauftrag und das Bundesgesetz werfen rechtliche Fragen auf: Wann ist ein Vorhaben von «nationalem Interesse»? Was sind Voraussetzungen für einen Eingriff in ein Schutzobjekt? Was bedeutet es für Kantone und Gemeinden, das ISOS sei «zu berücksichtigen»?

Diese und weitere Fragen greift der Raumplanungsverband EspaceSuisse zusammen mit dem Fachkreis Raumplanungsrecht an der Tagung «Verdichtung und Ortsbildschutz» am Freitag, 7. Dezember in Neuenburg auf. Sie richtet sich an juristische Fachleute und Spezialisten des Heimatschutzes. Referenten sind unter anderem die Rechtsprofessoren Valérie Défago Gaudin und Pierre Tschannen, sowie Bundesrichter Thomas Merkli. Anmeldungen bitte via www.espacesuisse.ch/de/weiterbildung bis spätestens 23. November. Mitglieder von EspaceSuisse und dem Fachkreis Raumplanungsrecht zahlen nur 250 Franken.

Auch die ZVR und eine Arbeitshilfe thematisieren das ISOS

Etwas weniger juristisch ist eine Tagung der EspaceSuisse-Sektion Zentralschweizer Vereinigung für Raumplanung (ZVR), die ebenfalls die Bedeutung des ISOS zum Thema hat. Sie fragt unverblümt: Ist das ISOS Fluch oder Segen? Weitere Informationen finden Sie hier oder im Tagungsprogramm.

EspaceSuisse setzt sich seit Jahren intensiv mit dem ISOS auseinander. Unser Verband hat dieses Jahr gemeinsam mit den Kantonen St.Gallen, Schwyz, Solothurn und Graubünden eine Arbeitshilfe zum Thema «Ortsbildschutz und Verdichtung» herausgegeben. Sie zeigt, dass sich Schutzinteressen des ISOS und die Verdichtung nicht generell ausschliessen. Die Arbeitshilfe finden Sie unter www.espacesuisse.ch unter > Raumplanung > Siedlungen > Ortsbildschutz gratis zum Download.

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1