Ziel ist, bürokratische Hürden abzubauen und die Schaffung von Tempo 30-Zonen zu vereinfachen. Die Behörden sollen deshalb ab kommendem Jahr vorab kein Gutachten mehr erstellen müssen, um solche Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen zu schaffen. Die Behörden würden zudem mehr Ermessensspielraum erhalten, wie es in der Mitteilung vom 24.8.2022 heisst. Sie können Tempo 30-Zonen neu auch einführen, um die Lebensqualität zu erhöhen.
Aber: Innerorts gilt auf verkehrsorientierten Strassen auch künftig grundsätzlich Tempo 50. Damit werde sichergestellt, so der Bundesrat weiter, dass das übergeordnete Verkehrsnetz nicht gefährdet werde. Die Behörden müssen die Anordnung einer Tempo 30-Zone zudem nach wie vor veröffentlichen.