Zürich als letzter Kanton im Ziel

Montag, 14.12.2020
Ab Anfang Jahr wird auch der Kanton Zürich über eine vom Bundesrecht geforderte Regelung zum Mehrwertausgleich verfügen. Der Bundesrat hebt deshalb den Einzonungsstopp für den Kanton Zürich per 1. Januar 2021 wieder auf.

Als letzter Kanton in der Schweiz hat es nun auch Zürich geschafft: Seine Regelung zum Mehrwertausgleich tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat hebt deshalb den Einzonungsstopp auf dieses Datum hin auf, wie es in der Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020 heisst. Per 1. Januar 2021 darf der Kanton also wieder Bauland einzonen.

Ein Grundstück gewinnt an Wert, wenn es als Bauland eingezont wird. Das Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichtet die Kantone, diesen Mehrwert auszugleichen und eine Abgabe von mindestens zwanzig Prozent zu erheben. Ab Inkrafttreten des RPG am 1. Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Regelungen an die Hand zu nehmen.

Dem Kanton Zürich lief die Zeit davon, und er schaffte es nicht, innerhalb der Frist eine Regelung für den Mehrwertausgleich zu erlassen. Am 1. Mai 2019 hatte der Bundesrat deshalb einen Einzonungsstopp verfügt.

Einzonungsstopp

In zwei weiteren Kantonen gilt nach wie vor ein Einzonungsstopp: Der Kanton Glarus und das Tessin verfügen noch nicht über einen vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplan.
Mehr dazu auf den Websites von EspaceSuisse und des ARE.

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1