Raum & Umwelt 4/2019: Entschädigungspflicht bei Rückzonungen

Dossier zur Raumentwicklung

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz RPG verpflichtet die Gemeinden, ihre inneren Nutzungsreserven auszuschöpfen und den Umfang ihrer Bauzonen an die Vorgaben des RPG anzupassen. Um dies zu erreichen, sind Rückzonungen unumgänglich. Dabei stellt sich die Frage der Entschädigung: Wird ein Grundstück zurückgezont – also einer Nichtbauzone zugewiesen –, verliert es in der Regel erheblich an Wert. Dieser Wertverlust muss entschädigt werden, wenn es sich um eine sogenannte materielle Enteignung handelt.

Das vorliegende Raum & Umwelt erläutert die Rechtsprechung des Bundesgerichts und zeigt auf, in welchen Fällen bei Rückzonungen mit einer Entschädigung zu rechnen ist.

Autoren
Lukas, Bühlmann, Samuel Kissling
Typ
gebunden
Seiten
40
Veröffentlicht
Preis
 15.00 CHF
Preis Mitglied
 10.00 CHF