Das Bundesgericht hat 2009 im Leitentscheid Rüti ZH festgehalten, dass auch die Kantone und Gemeinden das ISOS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen müssen (vgl. dazu INFORAUM 2/Mai 2017). Die Arbeitshilfe zeigt, was das heisst und welche Bedeutung dem Inventar in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren zukommt.
Heute tauchen Konflikte zwischen Verdichtung und Ortsbildschutz oft erst im Baubewilligungsverfahren auf, wenn für die Vorhaben schon viel Geld und Zeit aufgewendet wurde. Das ist für Grundeigentümer, Investoren und Behörden frustrierend. Die neun Fallbeispiele und Empfehlungen in der Arbeitshilfe helfen, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
So hätten Architekten und Investoren in Wil SG ein hängiges Beschwerdeverfahren voraussehen können. Sie möchten dort den «Steinbock», ein Gebäude in der höchsten Schutzklasse, zugunsten eines Neubaus abreissen, obwohl es dafür kein öffentliches Interesse gibt.
In Brunnen SZ legten die Behörden bis zur Anpassung der Kernzonenvorschriften verbindliche Richtlinien fest, um Planungssicherheit zu schaffen. Dies nachdem der Regierungsrat eine erteilte Baubewilligung wieder aufgehoben hatte. Das Verwaltungsgericht stellte sich hinter den Regierungsrat und hielt fest, dass die Gemeinde die Interessen abwägen müsse.
Wertvoll für die Erarbeitung dieser Arbeitshilfe waren die Begehungen in den Gemeinden, die als Fallbeispiele dienten, und die Gespräche mit den zuständigen Behörden. Für sie ist es oft schwierig, sich im Dickicht der Regulierungen zurechtzufinden. Sie ringen mit grossem Engagement um gute Lösungen. Die Arbeitshilfe finanziert und begleitet haben hauptsächlich die Kantone St. Gallen, Schwyz, Solothurn und Graubünden.
Die Arbeitshilfe erarbeitet haben Roland Tremp (Raumentwicklung in Gemeinden, Städten und Agglomerationen) und Philipp Maurer (BauSatz GmbH) zusammen mit der VLP-ASPAN.
Gratis-Download der Arbeitshilfe «Ortsbildschutz und Verdichtung» bei EspaceSuisse.
Auch zum Thema: www.densipedia.ch