Innovativer Umgang mit Parkplätzen

Mercredi, 22.07.2020
Der Kanton Jura geht in Sachen Parkplätze neue Wege, um die Flächen für Autos einzuschränken und dem Langsamverkehr mehr Platz einzuräumen.

Das jurassische Parlament hat einstimmig neue gesetzliche Bestimmungen zu Parkplätzen angenommen. Zukünftig dürfen keine Aussenparkplätze mehr gebaut werden, deren Fläche mehr als 1'800 m2 beträgt. Für grössere Parkflächen müssen zwingend Parkhäuser errichtet werden. Nach der Annahme einer Motion im Jahr 2015 war diese Begrenzung bereits in einem Koordinationsblatt zum Thema Parkieren des kantonalen Richtplans enthalten.

In den ländlichen Gemeinden, in denen die Bodenpreise tief sind, ist es gang und gäbe, dass mehr Parkplätze gebaut werden als nötig. In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, aus Komfortgründen ein Überangebot zu schaffen. Bei öffentlichen und privaten Bauten muss die Zahl der Parkplätze «angemessen» und nicht mehr «ausreichend» sein.

Bei den Veloparkplätzen geht die Entwicklung in die umgekehrte Richtung: Die in den Normen festgelegte Zahl der Parkplätze für Zweiräder ist nicht mehr nur eine Empfehlung, sondern ein zwingendes Minimum.

Hinter diesen Änderungen verbirgt sich ein Paradigmenwechsel zugunsten einer haushälterischen Nutzung des Bodens und zur Förderung des Langsamverkehrs. Die Planung von autofreien Quartieren wird ebenfalls möglich sein. Gegenwärtig wird ein entsprechender Leitfaden für Gemeinden erarbeitet.

Autofrei/Autoarm wohnen

Die Webseite wohnbau-mobilitaet.ch bietet eine Übersicht über die Planung von autofreien Quartieren und eine umfassende Darstellung der rechtliche Situation in den verschiedenen Kantonen.

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