Fünf Filme zum Bauen ausserhalb der Bauzonen

Dienstag, 30.06.2020
Die bundesgesetzlichen Bestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen, hauptsächlich in der Landwirtschaftszone, sind komplex. Oft sind die Bauwilligen überrascht, was sie alles zu beachten haben. Es ist somit für alle Beteiligten hilfreich, die wichtigsten Grundsätze des Bauens ausserhalb der Bauzone zu kennen. Deshalb haben vier Kantone, der Raumplanungsverband EspaceSuisse und seine Westschweizer Sektion gemeinsam eine Kurzfilmreihe zum Thema produziert.

Die Trennung von Baugebiet (Bauzonen) und Nichtbaugebiet (ausserhalb der Bauzonen) ist eines der wichtigsten Prinzipien der Raumplanung in der Schweiz. Ziel dieser Trennung ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Landschaft und die Umwelt zu schonen sowie das Kulturland zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Gebiete ausserhalb der Bauzonen wenn immer möglich frei von Bauten und Anlagen sein. Dennoch befindet sich fast ein Viertel der Gebäude in der Schweiz ausserhalb der Bauzonen: Rund 600’000 sind es heute insgesamt.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung – und nicht etwa die kantonalen Gesetzgebungen – legt die Bedingungen und Voraussetzungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen fest. So sind gewisse Bauten und Anlagen für die Landwirtschaft zonenkonform, andere Bauprojekte benötigen dagegen eine Ausnahmebewilligung. Die Möglichkeiten, ausserhalb der Bauzonen Bauprojekte zu realisieren, sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in einer Bauzone. Darum ist es wichtig, dass die beteiligten Akteure gut darüber informiert sind – seien es die Bauwilligen, die Baubewilligungs- und Baupolizeibehörden, aber auch Immobilienfirmen oder Notare.

Die Kantone Bern, Jura, Waadt und Wallis sowie EspaceSuisse, der nationale Verband für Raumplanung und dessen Westschweizer Sektion, haben sich daher für ein gemeinsames Filmprojekt zusammengetan: Vier Kurzfilme und eine längere Version zeigen auf, was und wie ausserhalb der Bauzonen gebaut werden darf – und was nicht. Diese Filme geben auch Auskunft über die zuständigen Behörden sowie über die Konsequenzen, wenn die geltenden Bestimmungen nicht befolgt werden.

Die Filme sind auf Deutsch, Mundart und Französisch auf der Website www.hzb-bab.ch sowie auf den Internetseiten der beteiligten Kantone und Verbände abrufbar.

Kontaktpersonen und Auskunftsstellen:

Kanton Wallis, Verwaltungs- und Rechtsdienst DMRU, Adrian Zumstein, Dienstchef, 027 606 33 55

Kanton Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung, Dr. Daniel Wachter, Amtsvorsteher, 031 633 77 32

EspaceSuisse, Damian Jerjen, Direktor, 031 380 76 76

EspaceSuisse, Sektion Westschweiz, Michèle Miéville, 022 346 83 55

Kanton Waadt, Amt für Raumplanung, Pierre Imhof, Amtsvorsteher, 021 316 74 44

Kanton Jura, Amt für Raumplanung, Daniel Rieder, Amtsvorsteher, 032 420 53 10

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