Ziel der Raumplanung ist es, das bauliche Wachstum in die bereits heute bestehenden Siedlungsgebiete zu lenken. Dies um Boden, Energie und Infrastrukturkosten zu sparen. Nur rund 30 Prozent der Fläche der Schweiz sind für Siedlungsbau oder Landwirtschaft nutzbar, die übrigen 70 Prozent sind mit Wald, Gebirgen, Gewässern oder Schnee und Eis bedeckt (BFS – Arealstatistik, 2015).
Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt, den Bodenverbrauch einzudämmen. Die Siedlungsentwicklung und der Bau von Infrastrukturen müssen eng aufeinander abgestimmt werden. Das Koordinieren von Siedlung und Verkehr, das Sichern der Energieversorgung, eine zweckmässige Erreichbarkeit und ein finanziell tragbares Verkehrs- und Versorgungssystem sind die zentralen Aufgaben in der Umsetzung – heute, morgen und übermorgen.
Gemäss Raumplanungsgesetz ist die Erschliessung Bestandteil der Nutzungsplanung. Das RPG stellt in Bezug auf die Erschliessung lediglich Grundsätze auf. Es verpflichtet das Gemeinwesen, ihre Bauzonen zu erschliessen, überlässt die Details der Erschliessung jedoch dem kantonalen Recht. Eine Baubewilligung kann nur dann erteilt werden, wenn das Land erschlossen ist. Erschlossen heisst gemäss Artikel 19 Absatz 1 RPG, dass eine hinreichende Zufahrt und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen vorhanden sind.