Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes soll der hohe Versorgungsstandard der Schweiz erhalten und die energiebedingte Umweltbelastung reduziert werden. Sogenannte «Massnahmenpakte» zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, den Atomausstieg schrittweise umzusetzen sowie Engpässe im Stromübertragungsnetz zu beseitigen.
Infrastrukturen der Energie beanspruchen Bodenflächen. Nur dank einer gesamträumlichen Koordination und der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden ist es möglich, die benötigten ober- und unterirdischen Räume und Trassen für den Bau und Betrieb solcher Anlagen freizuhalten. Die Raumplanung muss die Rahmenbedingungen schaffen, um diese Infrastrukturen realisieren und betreiben zu können. Für die Planung und Bewilligung der Infrastrukturen sind Bund und Kantone gemeinsam zuständig. Für Übertragungs- und Rohrleitungen, für Kernenergieanlagen und die Beseitigung radioaktiver Abfälle ist allein der Bund zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE. Für alle andern Anlagen sind die Kantone zuständig.