Die kantonale Richtplanung

Die 26 Kantone und rund 2’200 Gemeinden in der Schweiz verfügen – im Rahmen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes RPG – über viel Gestaltungsspielraum in der Raumplanung. Der Kanton ist auf seinem Territorium für eine umfassende behördenverbindliche Richtplanung zuständig. Die Gemeinden machen die grundeigentümer-verbindliche Nutzungsplanung.

Der kantonale Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument der Kantone, um die räumliche Entwicklung zu steuern. Er dient als Drehscheibe zur Abstimmung von raumwirksamen Planungen und Projekten über alle staatlichen Ebenen und Sachbereiche hinweg. 

Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Dabei hat er darauf zu achten, dass der Handlungsspielraum der Planungsbehörden des Bundes und der Gemeinden gewahrt bleibt. 

Konsequenzen des revidierten RPGs 

Das revidierte RPG, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, ist konsequent auf die Schaffung kompakter Siedlungen und die bessere Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzter Flächen innerhalb des bestehenden Baugebiets ausgerichtet. Kantone und Gemeinden werden dabei stärker in die Pflicht genommen. 

Das revidierte RPG definiert in Artikel 8a Mindestinhalte, welche die Kantone in ihre Richtpläne aufnehmen müssen: z.B. Aussagen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung, zur Grösse der Siedlungsfläche und zur Siedlungsentwicklung nach innen. 

Fünf Jahre hatten die Kantone Zeit, ihre Richtpläne an die strengeren Bestimmungen des revidierten RPG (RPG 1) anzupassen. Ende Juli 2020 war noch die Genehmigung der Richtpläne von Glarus und Tessin durch den Bundesrat ausstehend (siehe Karte des Bundes).   

EspaceSuisse hält sich über die laufenden Arbeiten in den verschiedenen Kantonen auf dem Laufenden und informiert seine Leserinnen und Leser in der Rubrik News (Sie können den Newsletter Raumplanung abonnieren). 

Wer ist für den kantonalen Richtplan zuständig?

Das Bundesgesetz RPG enthält nur sehr beschränkte Vorgaben an das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Richtplanung. Welche Behörde den Richtplan erlässt, ist deshalb je nach Kanton anders geregelt. In gewissen Kantonen erlässt die Regierung (Exekutive) den Richtplan, in anderen das Parlament. Zum Teil gibt es auch Mischformen. 

Die Schweizerische Kantonsplanerkonferenz KPK hat zusammen mit EspaceSuisse  eine Übersicht zur «Beschlussfassung von kantonalen Richtplänen» erstellt (Stand Mai 2020). 

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